Sichere Radwege durch klare Überholverbote (Zeichen 277.1) – Fokus Gefahrenbereiche Eschersheimer Landstraße & Mainzer Landstraße

Seit Inkrafttreten der StVO Novelle im April 2020 gilt für das Überholen einspuriger Fahrzeuge durch mehrspurige Kraftfahrzeuge ein Mindestabstand von 1,5m.
Im Alltag wird diese Regelung kaum befolgt, Kontrollen oder gar Konsequenzen für dieses potentiell gefährdende Verhalten sind jedoch eine Seltenheit.
Von Autofahrern werden gerne Ausreden der Art "du hast doch deinen Radweg, da muss ich keinen weiteren Abstand halten" ins Feld geführt.

Besonders kritisch ist dies in einspurigen Bereichen, in denen der vorgegebene Überholabstand durch bauliche Gegebenheiten, durchgezogene Linien, o.Ä. mit den meisten Fahrzeugen gar nicht eingehalten werden kann.
Zusätzlich befinden sich rechts des Radweges häufig Parkplätze oder Parkbuchten, zu denen man als Radfahrer mindestens 0,8m Abstand halten sollte bzw. muss, was den möglichen Abstand zu überholenden Autos weiter verringert.

Prominente Abschnitte mit diesen Bedingungen sind insbesondere die nördliche Eschersheimer Landstraße zwischen den U-Bahn Stationen Weißer Stein und Hügelstraße, sowie große Bereiche der Mainzer Landstraße zwischen dem Platz der Republik (bzw. Kreuzung Ludwigstrasse) und dem Gustavsburgplatz.

Auf diesen Abschnitten kommt es durch das hohe Verkehrsaufkommen und die hohe Dichte an Radfahrern wohl täglich zu hunderten von Verstößen gegen die StVO und die Gefährdung von Radfahrern, durch das weiterhin kaum kontrollierte (teilweise) Halten / Parken auf Radwegen wird diese Situation sogar noch weiter verschärft.

Um die Sicherheit der Radfahrer zu verbessern und klare Verhältnisse zu schaffen, sollte in diesen Bereichen dringend in regelmäßigen Abständen das "neue" Verkehrszeichen 277.1 angebracht werden, das ein generelles Überholverbot von zweispurigen gegenüber einspurigen Fahrzeugen anzeigt.
Idealerweise wird dies nach dem Vorbild der Schloßstrasse auch durch die entsprechenden Fahrbahnmarkierungen inkl. der Dooring Zone (wo notwendig) deutlich gemacht.

Gerade zu Stoßzeiten ist der Autoverkehr auf diesen Ausfallstraßen maximal geringfügig schneller als gut fließender Radverkehr, das Argument des "Ausbremsens" wiegt darüber hinaus kein Tolerieren von StVO Verstößen auf.
Im Gegenteil wird zu diesen Zeiten gerade der Radverkehr verstärkt ausgebremst wenn man an Ampeln nicht selbst Autofahrer mit <1,5m Abstand überholt (und diesen Autos somit im Anschluss ebenfalls ein Überholen mit geringem Abstand zugesteht).

Für ein ernstzunehmendes Bekenntnis zur Verkehrswende ist die konsequente Durchsetzung der Sicherheit schwächerer Verkehrsteilnehmer unerlässlich.

Radverkehr stadtweit

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Neuigkeiten des Autors

Anonymisiert

08.06.2021

Die 200er Marke ist geknackt!
Danke an alle die unterschrieben oder sogar Listen gedruckt und weitere Unterschriften gesammelt haben!
Ab jetzt heißt es Daumen drücken, dass die Dringlichkeit der Thematik auch im Magistrat erkannt und das Vorhaben zeitnahe umgesetzt wird.

Antwort der Verwaltung

Umsetzung

Gesetzlich ist ein Mindestabstand von mindestens 1,5 Metern beim Überholen von Radfahrenden vorgeschrieben. Ein Überholverbot bei geringen Fahrbahnbreiten gilt deshalb ohnehin schon. Das neue Verkehrszeichen 277.1 StVO (Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen) stellt aktuell eine nicht zulässige Überbeschilderung dar, da dieses lediglich die bereits bestehende Regelung wiederholt. Noch in diesem Jahr erscheinen im Rahmen der Novellierung der Verwaltungsvorschrift zur StVO klare Ausführungsvorschriften für eine eindeutige Rechtslage. Bis dahin werden keine weiteren derartigen Überholverbote beschildert.

 

Die veränderte Verkehrsführung in der Schloßstraße gab Anlass zur neuen Beschilderung, weil der zuvor markierte - und aufgrund der fehlenden Sicherheitstrennstreifen zu den Parkständen gefährliche - Radfahrstreifen entfernt werden musste. Nach der Neumarkierung ließ sich nicht klar erkennen, dass das Überholen nicht erlaubt ist.

 

Die Beobachtungen des Verkehrsverhaltens seit Einführung der Regelung in der Schloßstraße zeigen deutlich, dass das neue Verkehrszeichen keine signifikante Verhaltensänderung bewirkt. Eine Verbesserung der subjektiven wie objektiven Sicherheit lässt sich nicht feststellen. Im Gegenteil: Vor kurzem wurde eine Rad fahrende Person von einem Auto beim Überholvorgang berührt und zu Fall gebracht. Mit dem Wissen um die Bedeutung des Verkehrszeichens, beziehungsweise mit der Erkennbarkeit dessen Regelungsgehalts scheint es ähnlich gelagert zu sein wie mit dem kaum bekannten Mindest-Überholabstand.

Bei den unerlaubten Überholvorgängen handelt es sich meistens um ein bewusstes Fehlverhalten, was sich mit verkehrsbehördlichen Maßnahmen nicht verhindern lässt. Im Rahmen der stattfindenden Verkehrskontrollen lassen sich die Verkehrsverstöße lediglich ahnden. Darüber hinaus sei angemerkt, dass das Überholverbot, beziehungsweise der damit verbundene Mindestabstand ausschließlich für überholende Fahrzeuge gegenüber Radfahrenden gilt und nicht umgekehrt.

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immer wieder Selbst betroffen als Radfahrer

Anonymisiert

vor 1.037 Tagen
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das Zeichen überall hingehört wo Radfahrer nicht mit dem nötigen Abstand überholt werden können.

Anonymer Nutzer

vor 1.041 Tagen
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ich oft sehr gefährdend überholt werde und mich in Frankfurt mit dem Fahrrad gerne sicherer fühlen möchte.

Anonymisiert

vor 1.043 Tagen
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ich und besonders meine Kinder dort häufig unterwegs sind und immer wieder gefährliche Situationen erleben.

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Kommentare (11)

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Uli Scheel

ID: 1.497 12.05.2021 11:30

Für die Eschersheimer Ldstr. empfehle ich eine Erweiterung der Beschilderung ab Hügelstr. bis Am Grünhof. Das würde nicht nur mein Radlerleben sicher verlängern.
Wobei ich gerne noch einem Schritt weiter gehen möchte: Die Eschersh. Ldstr. kann ohne nennenswerte Beeinträchtigung des Pendelverkehrs in beiden Richtungen (Hügelstr. - Am Grünhof und Eduard-Ruppel-Str. bis Hügelstr.) auf eine Kraftfahr- und eine Rad-/Bus-Spur verändert werden.
Dann hätten wir einen tollen Radschnellweg bis ins Zentrum - und das Auto kann daheim bleiben.

Daniel Horn

ID: 1.501 17.05.2021 18:30

@Uli Scheel - Die zweite Lösung wäre sicherlich die bessere, gerade weil die Beschilderung bei mehrspurigen Bereichen - bei denen genug Platz zum Überholen besteht - vermutlich nicht durchsetzbar ist.
Schauen wir mal in wie weit die letzten Wahlen da endlich politischen Willen aufkommen lassen, was bauchpinseln der Autofahrer zu beenden.

Tanja Schuhmann

ID: 1.493 11.05.2021 08:07

Hallo Herr Horn,
ich habe nochmals 28 Unterstützungen mit der Unterschriftenliste eingeholt. Ich hoffe diese werden schnellstmöglich hier sichtbar. In Corona Zeiten nicht so ganz einfach, leider wurde das notwendige Quorum von der Stadt nicht heruntergesetzt.
Ich habe mein Kontingent im Job und im Privaten ausgeschöpft. Aber es sind ja noch sechs Wochen Zeit. Vielleicht sollte man es in den sozialen Medien nochmal bewerben.

Daniel Horn

ID: 1.494 11.05.2021 12:26

@Tanja Schuhmann - tausend dank von ganzem Herzen!
Bin auf den üblichen Kanälen immer dran, das sollte zeitlich klappen wenn alles mir rechten Dingen zugeht :)

Bernhard Karges

ID: 1.470 05.05.2021 08:55

Dieses Verkehrszeichen ist wenig hilfreich. Auf breiten Strassen wird es auf gestellt das Fahrrad fahren sicherer wird! Zwei Strassen weiter fährt der gleiche Radfahrer gegen die Einbahnstrasse (zb. Schwälmerstrasse, Kiesstr. usw). Vielleicht sollte man die Strassen ganz sperren für die Sicherheit. Was ist eigentlich mit Fussgängern die eine Einbahnstrasse überqueren möchten? Was wird für deren Sicherheit getan wenn ein Radfahrer gegen die Einbahnstrasse fährt? So ein Schwachsinn kann nur nicht Radfahrern oder Stadteil-Politikern einfallen.

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Markus Albert

ID: 3.100 30.09.2023 07:35

Das sind keine Einzelfälle, es sind prozentual mehr Fahrradfahrer. Die Fußgänger gefährden als Autos Fahrradfahrer. Im Moment ist es halt und Wolk darauf zu schimpfen, dass die Autos böse sind.

Jörgen Scheerer

ID: 1.466 29.04.2021 07:47

Gerne auch erweitern auf Leonardo-da-Vinci-Allee- dort ist ein Überholen durch die mittige Straßenbahn eigentlich auch nicht möglich.

Beate Müller

ID: 1.459 28.04.2021 07:28

Tja, dafür haben sich die Grünen wohl für den falschen Koalitionspartner entschieden. Wer Autos auf der Zeil will, hat keinen Platz für Radfahrer

Daniel Horn

ID: 1.464 28.04.2021 11:26

@Beate Müller - sehr spitz ;)
Aber hier geht es ja nicht mal um eine neue Regelung, sondern letztenendes nur um eine Verdeutlichung eines faktisch bereits bestehenden Verbotes.
Der Großteil der Autofahrer scheint nur entweder sein ADAC Club Magazin und allgemein Nachrichten nicht zu lesen, oder diese Regelung bewusst zu ignorieren, weil kaum Konsequenzen drohen.
Da selbst die Polizei sich bei der Thematik aus meiner Erfahrung in Aussagen wie „kann ja keiner sagen ob das weniger als 1,5m war“ oder „wir haben ja kein Maßband dabei“ flüchtet, sollte hier mit den Schildern einfach eine Möglichkeit eröffnet werden gegen dieses Fehlverhalten endlich vorzugehen.

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