Garagen wieder ihrem Zweck zuführen
Nach hessischer Bauordnung (HBO), darf eine Garage ausschließlich für Auto, Motorrad, Ersatzreifen und Zubehör genutzt werden. Wer seine Garage trotzdem mehr als Lagerhalle denn als Stellplatz nutzt und keinen Platz für sein Auto lässt, kann die Bauaufsicht seiner Kommune auf den Plan rufen. Warum wird das in Frankfurt nicht getan, bzw. kontrolliert?
Ich kenne viele Garagen, die mit allem möglichen vollgestellt sind, bzw. als Werkstatt dienen. Die Autos werden dann auf öffentlichen Raum geparkt, oft verbotswidrig (was in den Frankfurter Außenbezirken natürlich niemanden interessiert).
Entweder sollte man bestehende Gesetze durchsetzen und kontrollieren, oder man schafft sie ab. Man kommt sich in Frankfurt manchmal wie in einem rechtsfreien Raum vor, wo jeder (insbesondere Autobesitzer) machen kann, was er will.
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Antwort der Verwaltung
Umsetzung
Richtig ist: Nach § 52 Abs. 6 der Hessischen Bauordnung (HBO) dürfen notwendige Stellplätze und notwendige Abstellplätze nicht zweckentfremdet werden. Wenn eine Garage als Lagerraum oder gewerblich genutzt wird und den ihr zugedachten Zweck nicht mehr erfüllen kann, liegt eine solche Zweckentfremdung vor. Die Bauaufsicht geht bei begründeten Hinweisen gegen solche unzulässigen Nutzungen im Rahmen ihres gesetzlichen Auswahlermessens vor.
Die Fallzahlen sind jedoch gering. Bei der Bauaufsicht Frankfurt gehen dementsprechend so gut wie keine Beschwerden über zweckentfremdete Garagen ein.
Die letzten Unterstützer
Anonymisiert
vor 538 Tagengerade in unserer Gegend, Eschersheim, jede Menge Garagen nicht benutzt werden, aber in den Straßen keine Parkplätze mehr zu finden sind, besonders am späten Abend.
Anonymisiert
vor 538 TagenGaragen werden steuerlich günstiger bewertet. Parkplatzmangel
Anonymer Nutzer
vor 538 TagenAufgrund des akuten Parkplatzmangels ein sehr guter Vorschlag.
Anonymer Nutzer
vor 546 TagenDa es überall das Gleiche ist...
Kommentare (0)
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