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Antwort der Verwaltung
Umsetzung
Um Nutzungskonflikte zu vermeiden hat der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main bereits mit Beschluss vom 4. Dezember 1972 sowie vom 19. März 1973 den Spielpark Günthersburgpark als Hundeverbotszone ausgewiesen. Dies geschah zum Wohle der Kinder. Ein Queren des Parks mit Hund ist im Bereich der Weidenbornstraße jedoch erlaubt und möglich.
Weitläufige Ausführ- und Bewegungsmöglichkeiten haben Hundebesitzer beziehungsweise deren Hunde im nahegelegenen Huthpark, mit explizit ausgewiesener Hundeauslauffläche, oder beispielsweise auf den zahlreichen Wegen in Richtung Seckbach, am Lohrberg und am Heiligenstock.
Die letzten Unterstützer
Anonymer Nutzer
vor 428 TagenAuch Hunde im Nordend& Bornheim brauchen schöne Parks - und bei verantwortungsvollen Halter:innen wird auch niemand dort belästigt von nicht angeleinten Hunden. Ausserdem ist der Park gut aufgeteil...
Anonymisiert
vor 440 TagenWir mehr Grünflächen für unsere Hunde zum Gassi gehen brauchen!
Anonymer Nutzer
vor 440 TagenDieses oder eine große eingezäunte Hundewiese. Ich bin ziemlich sicher, dass auch dieser Vorschlag wieder abgelehnt wird. Genau wie der Vorschlag, eingezäunte Hundewiese auf der Habsburgerallee. 24...
Anonymisiert
vor 444 TagenAuch Hunde im Nordend brauchen schöne Parks - und bei verantwortungsvollen Halter:innen wird auch niemand dort belästigt von nicht angeleinten Hunden.
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