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Umsetzung
Der Ebbelwei-Express ist mit dem Einsatz historischer Straßenbahnen vom Typ „K“ aus dem Baujahr 1954 in Frankfurt eine Institution und über die hessischen Landesgrenzen hinaus bekannt und beliebt.
Die historischen Fahrzeuge in ihrer jetzigen Form erfüllen leider nicht die Voraussetzungen für eine barrierefreie Nutzung. Bereits der Einstieg ist nicht stufenfrei. Der K-Wagen weist eine Wageneinstiegshöhe von 74 Zentimetern, der K-Beiwagen von 70 Zentimetern ab der Straßenoberfläche auf. Zwei Stufen führen in den Einstiegsbereich der Fahrzeuge. Nach dem Einstieg besteht zwischen den Haltestangen eine passierbare Weite von lediglich 60 Zentimetern, gefolgt von einer weiteren Stufe von 19 Zentimetern und einer weiteren Engstelle.
Müsste der Wageneinstieg mit einer Rampe überwunden werden, müsste diese Rampe eine erhebliche Länge aufweisen. Der K-Wagen bräuchte von der Straßenoberfläche eine Rampe von 12,3 Metern bei 6 Prozent Steigung oder 6,2 Metern bei 12 Prozent Steigung. Der K-Beiwagen bräuchte ähnlich eine Rampe von 11,7 Metern bei 6 Prozent Steigung und 5,8 Metern bei 12 Prozent Steigung. Diese Werte sind nach dem geltenden technischen Regelwerk nicht als barrierefrei anzusehen.
Bei einem Einstieg ab einem Bahnsteig in einer Höhe von 24 Zentimetern von der Straßenoberfläche wäre für den K-Wagen eine Rampe in einer Länge von 8,3 Metern bei 6 Prozent Steigung oder von 4,2 Metern bei 12 Prozent Steigung erforderlich. Beim K-Beiwagen lägen die erforderlichen Rampenlängen bei 7,7 Meter bei 6 Prozent Steigung und 3,8 Meter bei 12 Prozent Steigung. Lediglich die Werte bei einer 6-prozentigen Steigung der Rampe sind nach geltendem technischen Regelwerk als barrierefrei anzusehen.
Bei der Berücksichtigung der Gesamtlänge des K-Beiwagens ist allerdings festzustellen, dass eine parallel zum Wagenkasten verlaufende Rampe von 8,3 beziehungsweise 7,7 Metern Länge in den Einstiegsbereich des gegenüberliegenden Türbereichs läuft und damit dort eine Behinderung darstellt. Für eine zum Wagenkasten um 90 Grad versetzte Anordnung fehlt in der Regel der nötige Raum an der Haltestelle.
Eine mobile Rampenlösung ist ebenfalls nicht zu realisieren, da eine Rampe in einer solchen Länge nicht Teil des Wagens sein könnte. Darüber hinaus müsste bei dieser Länge auch die Durchbiegung kritisch betrachtet werden. Es ist davon auszugehen, dass eine solche Rampe Stützen benötigte. Dies stellt eine weitere Schwierigkeit dar, eine mobile Rampenlösung zu realisieren.
Schließlich ist aufgrund der beengten Platzverhältnisse im Einstiegsbereich und der baulichen Ausführung der Fahrzeugseiten die Montage eines Hubsystems für Rollstühle technisch ebenfalls nicht möglich.
Neben der Einstiegsproblematik bestehen Barrieren im Innenraum des Fahrzeugs. Die Engstellen zwischen den Haltestangen sind für Rollstühle nicht passierbar. Die Rampe zur Überbrückung der Stufe im Innenraum müsste mindestens eine Länge von 1,6 Meter (bei 12 Prozent Steigung) aufweisen, wäre damit immer noch nicht barrierefrei und würde den Einstiegsbereich blockieren.
Im Ergebnis ist festzustellen, dass die Voraussetzungen für eine barrierefreie Nutzung der derzeitig eingesetzten K-Wagen und K-Beiwagen nicht gegeben sind.
Als Alternative wären sowohl der R- als auch der S-Wagen als stufenfreie Straßenbahnen für den Ebbelwei-Express grundsätzlich denkbar, auch wenn es vor dem Hintergrund der Beliebtheit der historischen Fahrzeuge zu einer Umstellung auf diese modernen Wagentypen sicher unterschiedliche Meinungen gäbe.
Durch die derzeit sehr angespannte Personalsituation in den Werkstätten der VGF werden aktuell jedoch alle R- und S-Wagen für den regulären Betrieb benötigt, so dass eine Umstellung des Ebbelwei-Expresses auf moderne barrierefreie Straßenbahnen zum jetzigen Zeitpunkt nicht in Aussicht gestellt werden kann.
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vor 251 TagenJeder damit fahren sollte
Kommentare (8)
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Carmen Horstmann
Ich bin auch dafür das die Häuser im Hessenpark und der Goetheturm barrierefrei werden. Das gilt übrigens auch für viele Burgen , historische Gebäude und Gaststätten. Auch wenn man einen umgebauten Wagen für Rollis anhängt ist das Problem damit nicht gelöst. Jahrelang haben Behindertenverbände dafür gekämpft das Rollifahrer nicht im Gepäckwagen der Bahn fahren mußten. Für Behinderte ist es viel wichtiger das öffentliche Einrichtungen und der normale ÖPNV barrierefrei sind. Die Betroffenen selbst wissen genau was für sie möglich ist und auf was sie verzichten müssen, und sie lernen auch damit zu leben. Beruflich und auch selbst in Rehaaufenthalten habe ich mit diesen Menschen viel erfahren dürfen. Denen nützt diese Pseudosolidarität nicht. Jeder Mensch kann durch Alter und Krankheit in die Situation kommen auf Dinge verzichten zu müssen und damit muß man lernen umzugehen. Diejenigen die sich hier so vehement ereifert haben dürfen sich gerne bei den Hilfsorganisationen melden die Spaziergänge und Ausflüge für Behinderte anbieten. Helfer*innen werden dringend gesucht.
Bettina Hentze
Es geht beim Ebbelwoi-Express nun mal um den historischen Wagentyp, und um die Frankfurter Geschichte. Die Niederflurwagen werden im Linienbetrieb dringend benötigt.
Kurt Meier
Und bei allem was historisch ist, darf man manche Menschen ausschließen, damit Sie ihren nostalgischen Wohlfühlfaktor behalten?
Kornelia Nibel
Es ist schockierend, dass es so etwas nich gibt.
Eine Stadt, die in den 60ern des letzten Jahrhunderts stehen geblieben ist.
Uli w.
Es ist ein Oldtimer
Beate Müller
Und deswegen darf man behinderte Menschen ausschließen?
Interessantes Menschenbild.