Gehweg-Breite: Nach Richtlinien 2,50 Meter

Eine gesetzlich vorgeschriebene Mindestbreite für einen Gehweg gibt es in Deutschland leider nicht. Die Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) hat jedoch in ihren „Empfehlungen für Fußverkehrsanlagen” (EFA) Vorgaben zur Gehwegbreite formuliert. Diese sind zwar nicht verbindlich, in der Regel orientieren sich die Planer aber daran. Laut den EFA sollte die Breite vom Gehweg mindestens 2,50 m betragen.

Das Grundmaß von 1,80 Meter für den „Verkehrsraum“ des Fußverkehrs ist auf den Begegnungsfall bzw. das Nebeneinandergehen von zwei Personen ausgerichtet. Mit ihm und den Seitenräumen ergibt sich ein „lichter Raum“ bzw. als „Regelbreite“ das absolute Mindestmaß für Seitenraum-Gehwege von 2,50 Metern.

Die Stadt Frankfurt sollte sich diese Breite zur Verpflichtung machen und bei Unterschreitung das Parken, aber auch die gewerbliche Nutzung verbieten. 

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