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1: Was regeln die Leitlinien und warum ist das wichtig?

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Auf welche Formen der Öffentlichkeitsbeteiligung beziehen sich die Leitlinien?

Die Leitlinien regeln Prozesse der informellen Öffentlichkeitsbeteiligung. Damit sind alle freiwilligen Beteiligungsangebote in Frankfurt am Main gemeint, die weder gesetzlich vorgeschrieben noch gesetzlich geregelt sind. Gesetzlich vorgeschriebene Verfahren, sogenannte formelle Beteiligungsverfahren, sind daher von den Leitlinien nicht betroffen, können jedoch durch zusätzliche Beteiligungsmaßnahmen im Sinne der Leitlinien ergänzt werden.

Informelle Öffentlichkeitsbeteiligungen ermöglichen den Frankfurter:innen auf Projekte und Planungen Einfluss zu nehmen, die einen Gestaltungs- und Handlungsspielraum besitzen. Die durch die Kommunalwahlen legitimierte Entscheidungsmacht der Politiker:innen bleibt dabei weiterhin bestehen: Politik und Verwaltung nutzen die Ergebnisse der Beteiligung in ihren Beratungen und Abwägungen zur Entscheidungsfindung. Sie sind aber in ihrem politischen Handeln frei, teilweise oder ganz anders zu entscheiden. Sie geben jedoch immer Rückmeldung, wie mit den Ergebnissen der Öffentlichkeitsbeteiligung umgegangen wurde.

Letztlich eröffnen informelle Öffentlichkeitsbeteiligungen den Frankfurter:innen die Möglichkeit, sich „zwischen“ und außerhalb der Kommunalwahlen Gehör zu verschaffen und so auf politische Planungs- und Entscheidungsvorbereitungsprozesse einzuwirken und sie zu bereichern. Dabei können sich Frankfurter:innen sowohl in ganz konkrete Planungen und Projekte als auch zu eher übergeordneten Themen und Aufgaben mit denen sich Verwaltung und Politik auseinandersetzen – zum Beispiel Klimaanpassung, Verkehrsentwicklung, Ausbau der sozialen Infrastruktur, unter anderen im Bildungsbereich, – einbringen.

Anmerkungen