Navigation

1: Was regeln die Leitlinien und warum ist das wichtig?

3

Auf was werden die Leitlinien nicht angewendet?

Neben den informellen Prozessen der Öffentlichkeitsbeteiligung bestehen für die Frankfurter:innen weitere Möglichkeiten, sich an politischen Prozessen zu beteiligen: Wahlen, formale Beteiligungsprozesse, Formen der direkten Demokratie und die Teilnahme und Organisation von Demonstrationen und Protest. Diese Möglichkeiten der politischen Mitgestaltung sind bereits gesetzlich geregelt und klar reglementiert. Sie sind daher nicht von dieser Leitlinie betroffen.

Vorhaben finden keine Anwendung in der Leitlinien, wenn aus Gründen des Gemeinwohls oder wegen schutzwürdiger Interessen Einzelner eine Nichtöffentlichkeit erforderlich ist. [Platzhalter: Istanbul-Konvention gegen Gewalt gegen Frauen]

Bei bestimmten Vorhaben, die die Daseinsvorsorge betreffen (zum Beispiel die Bereitstellung von Grundversorgung wie Wasser oder Strom), muss eine Beteiligung ausgeschlossen werden, um eine effiziente Umsetzung sicherzustellen.

Ausgenommen sind zudem Vorhaben der kommunalen Unternehmen und privater Investor:innen, da die Anwendung aus rechtlichen Gründen nicht möglich ist. In diesem Fall ist lediglich eine Empfehlung zur freiwilligen Umsetzung der Leitlinien möglich.

Anmerkungen