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Sie haben in Ihrer Umgebung einen weiteren Mangel festgestellt?
Mangel meldenLogbuch (4)
20.03.2023,
14:41
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Umweltamt
Die Ablagerung befindet sich nicht auf einer städtischen Liegenschaft. Es mag sicherlich für den Bürger nur schwer nachzuvollziehen sein, aber die Beseitigung von Ablagerungen dieser Art muss von dem Eigentümer der Fläche beauftragt und finanziert werden. Als Umweltamt erhalten wir täglich sehr viele Meldungen über Ablagerungen und die meisten werden tatsächlich auf Kosten der Gebührenzahler:innen beseitigt. Jedoch gilt der Grundsatz: „Eigentum verpflichtet“ und der Müll auf nicht-städtischen Flächen muss und darf im Regelfall nur d. Eigentümer:in der Fläche beseitigen lassen. Wäre dies rechtlich nicht so, könnte jede Privatperson Müll (der z. B. im eigenen Garten liegt) auf Kosten der Allgemeinheit beseitigen lassen. Auf der anderen Seite könnte die Beseitigung durch uns als strafrechtliches Vergehen gewertet werden, falls wir Gegenstände ohne Erlaubnis entsorgen lassen, die durch die Eigentümer nicht als Abfall eingestuft wurden. Diese Beispiele sind wahrlich überspitzt dargestellt, aber leider müssen wir diese rechtliche Grenze genau aus diesem Grund einhalten.
D. Eigentümer:in der Liegenschaft wurde mittlerweile zur Beseitigung verpflichtet und das Vollstreckungsverfahren ist bereits im Gange. Wir haben den Fall im Blick, leider auch wohlwissend, dass Müll weiteren Müll anzieht.
Danke, dass Sie ein wachsames Auge haben.
Es kommt der Lebensqualität unserer Stadt zugute.
20.03.2023,
13:53
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Servicecenter 115
Vielen Dank für den Hinweis, wir haben Ihr Anliegen an die zuständige Stelle weitergeleitet.
17.03.2023,
15:30
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Servicecenter 115
Vielen Dank für den Hinweis, wir haben Ihr Anliegen an die zuständige Stelle weitergeleitet.
17.03.2023,
15:29
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Servicecenter 115
Ihre Meldung wurde vom Servicecenter 115 aufgenommen und wird in Kürze bearbeitet.