Corona Regeln im ÖPNV durchsetzen und notfalls sanktionieren.

Aus der Verordnung zur Beschränkung von sozialen Kontakten und des Betriebes von Einrichtungen und von Angeboten aufgrund der Corona-Pandemie
(Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung)
(Stand: 28. Juni 2020)

"In den Fahrzeugen des öffentlichen Personennah- und -fernverkehrs, des Gelegen-heitsverkehrs nach § 46 Abs. 2 des Personenbeförderungsgesetzes sowie des freige-stellten Schülerverkehrs und in Bürgerbussen, in Passagierflugzeugen, auf Passagier-schiffen und -fähren sowie in den zum Personenverkehr gehörenden Gebäuden, insbe-sondere Bahnhofs- und Flughafengebäuden, ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen;"
https://www.hessen.de/fuer-buerger/corona-hessen/verordnungen-und-allgemeinverfuegungen

Dies wird jedoch sehr lückenhaft angewendet. Im ÖPNV in Frankfurt sieht man überall Menschen ohne Mund-Nasen-Schutz oder welche, die diesen nur über dem Mund tragen (dann kann man es auch ganz lassen).
Anscheinend fühlt sich niemand verantwortlich die Einhaltung zu kontrollieren.
Die VGF sollte von Ihrem Hausrecht Gebrauch machen und Personen ohne oder ohne ausreichenden Schutz aus den Fahrzeugen und Bahnhöfen verweisen. Zudem sollte man die Kontrolldichte erhöhen. Leider sieht man allerdings viel zu oft VGF Mitarbeite welche sich selbst nicht daran halten.
Die Stadt Frankfurt könnte auch, wie in Berlin, Bussgelder verhängen. Anders scheint es ja niemand zu verstehen.
Die Pandemie ist noch nicht vorbei. Wir müssen jetzt weiter vorsichtig und vorausschauend handeln, damit wir keine zweite Welle bekommen.

Verkehr stadtweit

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Antwort der Verwaltung

Umsetzung

Durch die VGF wird u.a. mit Plakaten und Durchsagen in den Stationen und in den Fahrzeugen auf die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung (MNB) hingewiesen. Die Mitarbeitenden des Ordnungsdienstes und des Fahrausweisprüfdienstes sprechen Fahrgäste ohne MNB im Rahmen ihrer Prüftätigkeiten, aber auch in den Stationen an und verteilen bei Bedarf eine Mund-Nase-Bedeckung.

 

Verstöße werden als Ordnungswidrigkeiten von den Ordnungs- und Gesundheitsämtern mit den entsprechenden Regelsätzen geahndet. Diese sind in einem „Corona-Bußgeld-Katalog Hessen“ festgelegt. Zum Thema MNB gibt es hier eine Bußgeld-Tatbestand, wonach bei wiederholtem Verstoß gegen die Maskenpflicht ein Bußgeld in Höhe von 50 € für die betroffene Person auszusprechen ist.

 

Die Durchsetzung eines Bußgeldes liegt aber im Zuständigkeitsbereich der zuständigen kommunalen Ordnungsbehörde. Die VGF kann kein Bußgeld einfordern bzw. durchsetzen. Im Falle der vehementen oder gar aggressiven Weigerung eines Fahrgastes bleibt insofern lediglich die Hinzuziehung der Polizei- und Ordnungsbehörden.

Nichts desto trotz obliegt der VGF als „Inhaberin des Hausrechts“ die Einhaltung der Sicherheit und Ordnung in den unterirdischen Anlagen und Bahnen; mithin eben im relevanten Bereich des ÖPNV.

 

Die dem Ordnungsdienst obliegenden Möglichkeiten entsprechen hier den bekannten Verhaltensmaßnahmen bei der Umsetzung unserer „Benutzungsordnung“. Es besteht insofern die Möglichkeit des Verweises aus den Bahnen und den Verkaufsstätten/Kundenzentrum und die Anwendung des sog. „Jedermannsrechts“ nach der StPO. Darüber hinaus gehende Befugnisse bestehen nicht.

Derzeit wird von dieser Möglichkeit kein Gebrauch gemacht, da die große Mehrheit der Fahrgäste eine MNB tragen bzw. sich einsichtig zeigen, wenn sie angesprochen werden. In den meisten Fällen handelt es sich um Fahrgäste, die die MNB unter der Nase tragen bzw. diese erst in der Bahn anlegen oder diese beim Verzehr von Speisen / Getränken kurz absetzen bzw. nach unten ziehen.

 

Zu berücksichtigen bleibt auch, dass es auch Fahrgäste mit ärztlich attestierter „MNB-Befreiung“ gibt. Kinder bis 6 Jahren brauchen ebenfalls keine MNB zu tragen.

 

Bzgl. des Hinweises auf Berlin ist es so, dass die BVG den Verstoß gegen das Tragen einer MNB in die Nutzungsordnung aufgenommen hat und eine Vertragsstrafe von 50 EURO erheben kann. Allerdings hat die BVG auch den Verzehr von Speisen und Getränken in den Fahrzeugen untersagt (in den Stationen weiterhin gestattet). Der Verzehr in den Verkehrsmitteln der VGF führt natürlich zwangsläufig dazu, dass die MNB nicht korrekt getragen werden kann.

 

Natürlich können wir die Befürchtungen der Fahrgäste sehr gut nachvollziehen und verstehen auch, dass diese sich Sorgen um ihre und die Gesundheit anderer Menschen machen. Umso wichtiger ist es daher, dass sich die Mehrheit der „vernünftigen“ Fahrgäste auch weiterhin an die bestehenden Regelungen hält.

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vor 1.338 Tagen

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wer andere gefährdet, muss daran gehindert werden

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...ich mich aus zivilem Ungehorsam heraus ansonsten leider zur Selbstjustiz gegen mich anhustende COVIDIOTEN gezwungen sehe da Ordnungsamt, Polizei und ÖPNV Betreiber NICHTS TUN - MIR REICHT ES !!!

Anonymisiert

vor 1.356 Tagen
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Ich ausschließlich den Öffentlichen Verkehr nutze und zur Risikogruppe gehöre.

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Kommentare (3)

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Kurt Meier

ID: 1.044 10.09.2020 08:42

Tja, alles bleibt beim Alten, zuständig sind immer die anderen.

Bettina Hentze

ID: 973 28.07.2020 00:46

Diese Verordnung ist ein massiver Eingriff in die Persönlichkeitsrechte!! Dieser Verordnung wird durch das Grundgesetzt widersprochen! Die PCR Tests sind über 50% falsch „positiv“, und bisher nicht abschließend genehmigt!

Kurt Meier

ID: 978 28.07.2020 07:02

Darum geht es doch in der Idee gar nicht. Es geht um das Tragen der Mund-Nasen-Schutz

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