Keine private Böllerei mehr an Silvester

Diese Jahr hat man gesehen, es geht auch ohne. Es gibt keinen vernünftigen Grund mehr für private Böllerei an Silvester. Für Umwelt, Menschen und Tiere hätte es nur positive Auswirkungen, man fragt sich warum Politiker sich damit so sehr schwer tun.
Deswegen direkte Fragen.

An die/den Gesundheitsdezernent*in:
Kann man die Verletzungen an Silvester durch Feuerwerk rechtfertigen?
Allein 500 Augenverletzungen weniger dieses Jahr. Von Verbrennungen und Verstümmelungen ganz zu schweigen.
https://www.aponet.de/artikel/verkaufsverbot-fuer-feuerwerk-wird-hunderte-augenverletzungen-verhindern-22154#:~:text=In%20der%20Silvesternacht%202019%2F2020,Kliniken%20zu%20Augenverletzungen%20durch%20Feuerwerksk%C3%B6rper.

An die/den Umweltdezernent*in:
Kann man aus Umweltsicht das Feuerwerk an Silvester rechtfertigen?
Es werden so viele Bemühungen gemacht den Feinstaub in Frankfurt zu senken und dann haut man an einem Tag so viel raus wie der Verkehr in zwei Monaten.
"Das Umweltbundesamt hat bekannt gegeben, dass jedes Jahr ungefähr 4.500 Tonnen Feinstaub an Silvester entstehen. Im Straßenverkehr brauchen alle Autos und LKWs in Deutschland etwa zwei Monate, um so eine große Menge Feinstaub freizusetzen."
https://www.zdf.de/kinder/logo/feinstaub-an-silvester-100.html
Zudem ist der Krach der durch Feuerwerk entsteht für wilde und Haustiere unerträglich.

An die/den Sicherheitsdezernent*in:
Sind die Brände an Silvester durch ein Feuerwerk zu rechtfertigen?
Jedes Jahr entstehen durch das Feuerwerk etliche Brände. Ein Risiko für Bürger und am Ende auch für die Einsatzkräfte. Das sollte man abstellen.
https://www.hna.de/kassel/corona-silvester-kassel-bilanz-feuerwehr-rettungsdienst-einsaetze-feuer-brand-feuerwerk-90156261.html

An die/den Kirchendezernent*in:
War es dieses Jahr nicht schön, dass man überall die Kirchenglocken hören konnte. Ist ein Einläuten ins neue Jahr nicht viel schöner als dieser Krach?

Eigentlich kann man hier nur viermal ein klares Votum gegen das Feuerwerk an Silvester erwarten, aber ich bin gespant.

Abfall und Sauberkeit stadtweit

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Antwort der Verwaltung

Umsetzung

Vielen Dank für Ihren Vorschlag. Für viele Frankfurterinnen und Frankfurter gehört ein privates Feuerwerk an Silvester zum Jahresabschluss trotz unterschiedlicher Argumente, die gegen ein Feuerwerk sprechen.

Aufgrund der Corona-Beschränkungen fiel das private Feuerwerk 2020/21 vielerorts aus, wie auch schon vorher das Große Stadtgeläut Heiligabend ausfallen musste. Die in Frankfurt am Main mit Allgemeinverfügung vom 18.12.2020 erlassenen Feuerwerkverbotszonen diente in erster Linie dazu, Menschenansammlungen zu vermeiden, um damit die Ansteckungsgefahr mit SARS-CoV-2 zu verringern, da es bei größeren Menschenmengen schwer ist, den erforderlichen Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten.

Rechtlicher Ausgangspunkt für die Zulässigkeit von Feuerwerken ist grundsätzlich das Sprengstoffrecht. Das Sprengstoffgesetz (SprengG) und darauf aufbauend die Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) gestatten das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 durch jede volljährige Person in der Zeit vom 31. Dezember bis zum 01. Januar (§ 23 Abs. 2 Satz 1 der 1. SprengV). An allen übrigen Tagen des Jahres ist das Abbrennen solcher Sprengkörper nur den Inhabern einer pyrotechnischen Erlaubnis gestattet (§§ 7, 27 SprengG).

Die Silvesternacht sorgt für viele Unfälle und eine deutlich höhere Feinstaubbelastung. An keinem anderen Tag im Jahr verletzen sich so viele Menschen an den Händen, den Augen oder den Ohren. Auch die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) und die Deutsche Gesellschaft für Handchirurgie warnen jedes Jahr. Abgetrennte Finger, Verbrennungen und Verletzungen im Gesicht sind immer wieder zu beklagen. Seit wenigen Jahren erhebt die Ophthalmologische Gesellschaft Daten zu den Behandlungen an Silvester - und laut deren Auskunft wurden für die vergangenen 3 Silvester- Nächte 1 .356 Menschen gemeldet, die an Augen, Händen oder Gesicht behandelt werden mussten. Jede vierte Verletzung ist schwer - d.h. die Ophthalmologische Gesellschaft geht von rund 340 Schwerverletzten in 3 Jahren und somit von ca. 113 Schwerverletzen an Händen und im Gesichtsbereich pro Jahr für ganz Deutschland aus. Besonders nach der Erfahrung von Silvester 2020/2021 spricht aus medizinischer Sicht somit sehr viel dafür, die privaten Feuerwerke zu Silvester auch in Zukunft zu verbieten.

Auch die erhöhten Feinstaub-Werte an den Luftmess-Stationen sind auf das Silvesterfeuerwerk zurück zu führen. Sie erreichen für wenige Stunden sehr hohe Werte. Am Neujahrsvormittag sinkt die Belastung zumeist wieder auf ein normales Niveau. Aufgrund der Corona-Beschränkungen ist dieser Belastungspeak Silvester 2020/2021 ausgeblieben. Eine kurzzeitig hohe Feinstaub-Konzentration kann die Gesundheit für Menschen mit bestimmten Erkrankungen wie bspw. Asthma beeinträchtigen.

Die einzuhaltende Menge an Feinstaub in der Luft ist gesetzlich geregelt. Übersteigt die durchschnittliche Tageskonzentration 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft an den Mess-Stationen, wird ein Überschreitungstag gezählt. 35 solcher Tage sind im Kalenderjahr erlaubt, ansonsten ist der gesetzliche Grenzwert für Feinstaub überschritten.

Bis vor 10 Jahren wurde der Grenzwert regelmäßig an der Luftmess-Station Friedberger Landstraße überschritten. Die Einführung der Umweltzone sowie von Partikelfiltern in Diesel-PKW haben zu einer deutlichen Verbesserung der Feinstaub-Belastung geführt. Seit 2012 werden die Grenzwerte für Feinstaub in Frankfurt am Main sicher eingehalten. Im Jahr 2019 sind an der Friedberger Landstraße nur noch 8 Überschreitungstage registriert worden. In 2020 wurde nur noch ein Überschreitungstag festgestellt.

Mit Blick auf die Feinstaub-Grenzwerte besteht aus lufthygienischer Sicht aber keine unmittelbare Notwendigkeit, private Feuerwerke generell einzuschränken.

Parallel zu den erlassenen Feuerwerksverbotszonen konnte die Feuerwehr Frankfurt zum Jahreswechsel 2020/2021 auch einen deutlichen Rückgang der Brandeinsätze verzeichnen. So mussten die Einsatzkräfte in dieser Silvesternacht im Zeitraum zwischen 20:00 Uhr und 06:00 Uhr zu insgesamt 30 Einsätzen ausrücken. Im Vorjahr wurden im gleichen Zeitraum 152 Einsätze bearbeitet.

Da die Ermittlung der Brandursache nicht der Feuerwehr obliegt und diese an der Einsatzstelle auch nicht immer objektiv feststellbar ist, werden die Ursachen, die zum Brand geführt haben, von der Branddirektion nicht auswertbar erfasst. Somit lässt sich nicht ableiten, inwieweit die für die Silvesternacht 2020/2021 niedrigeren Einsätze dem Feuerwerksverbot geschuldet sind.

Aber solange es die 1. SprengV Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, gestattet, am 31. Dezember und am 01.Januar freiverkäufliches Feuerwerk der Klasse 2 (Raketen, Knallkörper oder -frösche, Vulkane und Feuerräder) abzubrennen und dies nach den gesetzlichen Vorgaben grundsätzlich nur in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen verboten ist, lässt sich ein Verbot von privaten Feuerwerken nicht allumfassend umsetzen.

Eine Änderung kann hier nur herbeigeführt werden, wenn in der 1. SprengV geregelt wird, dass entweder das Überlassen von Feuerwerk der Kategorie F2 oder aber das Abbrennen durch Privatpersonen verboten ist und somit Silvester wieder die Kirchenglocken zu hören sind. Dies kann jedoch nur auf Bundesebene geschehen.

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diese Böllerei eine totale Umweltsauerei ist. Außerdem ist sie gesundheitsgefährdend.

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alle vernünftigen Argumente dafür sprechen.

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Kommentare (2)

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Denise Junghans

ID: 1.396 27.03.2021 11:24

Ein zentrales Feuerwerk ausgerichtet von der Stadt, so wie in vielen Städten auch bspw. Edinburgh

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