Parkverbot umsetzen
Es dreht sich um ein kleines Stück der Mönchhofstrasse im Einmündungsbereich der Strasse "Bischofsheimer Platz". Hier besteht auf Grund der Strassenverkehrsordnung ein absolutes Halteverbot (Parken ist vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten verboten (§ 12 Absatz 3 Nummer 1 StVO). Trotzdem wird im angesprochenen Fahrbahnbereich immer wieder auf dem Gehweg geparkt. Zum einen werden die Fussgänger behindert, zum Anderen ist das Ausfahren aus der Strasse "Bischofsheimer Platz" in die Mönchhofstrasse sehr gefährlich da durch geparkte KFZ im angesprochenen Bereich die Sicht in die (Vorfahrt)Strasse absolut nicht gegeben ist. Ich schlage daher vor den Bereich abzupollern oder das Aufstellen von Pflanzkübeln die das Parken dort aktiv verhindern. Vermehrte Meldungen an Polizei und Ordnungsamt resultierten in div. Strafzetteln, eine Verhaltensänderung bei den Falschparkern konnte dadurch aber nicht erreicht werden.
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Uli w.
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