E-Scooter endlich reglementieren

Meine Idee ist eigentlich mehr eine Frage. Die E-Scooter wurden hier auf der Plattform schon einige Male behandelt.

E-Scooter eindämmen
https://www.ffm.de/frankfurt/de/ideaPtf/45035/single/1945

Das Abstellen von E-Scootern endlich regeln und durchsetzen.
https://www.ffm.de/frankfurt/de/ideaPtf/45035/single/1400

Die Antworten waren leider nicht sehr konkret und die Umsetzung der Politik bis heute eher gegenstandslos.
Andere Städte sind da weiter und gehen rigoros gegen den Wildwuchs vor, aber Frankfurt reiht sich in die Städte ein, denen es einfach egal scheint.

Für mobilitätseingeschränkte Personen ist das ein ernsthaftes Problem, bedauerlicherweise sieht das weder die Politik noch die Verwaltung so. Es sind für manche Menschen leider unüberwindbare Hindernisse. Der Perspektivwechsel, um dies zu verstehen, bleibt enttäuschenderweise aus.

Vielleicht sollte der Magistrat mal das Dialog-Museum besuchen, dann bekommt er zumindest die Schwierigkeiten von sehbehinderten Menschen zu spüren. Auch diese Menschen sind Leidtragende dieser Rücksichtslosigkeit von E-Scooter Fahrern, den Vermietern und der Politik.

Warum also ist dem Magistrat dieses Thema nicht wichtig?

https://www.fnp.de/frankfurt/wirkungslos-scooter-chaos-neue-regeln-in-frankfurt-91468422.html

Verkehr stadtweit

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Antwort der Verwaltung

Umsetzung

Prinzipiell stellen E-Scooter einen sinnvollen Beitrag zur Mikromobilität dar. Wenn allerdings E-Roller im öffentlichen Raum andere Verkehrsteilnehmende behindern oder gar gefährden, wird die Stadt Frankfurt am Main durchaus aktiv.

 

Mit dem von Ihnen angesprochenen Urteil des OVG Münster vom 20.11.2020 (11 B 1459/20) wurde das Abstellen von Mietfahrrädern im öffentlichen Straßenraum als Sondernutzung eingestuft. Nach rechtlicher Prüfung ist dieses Urteil auch auf das Abstellen der E-Scooter im Stadtgebiet anwendbar. Deshalb hat die Stadt Frankfurt am Main im April 2022 neue Regeln für Anbieter von E-Scootern aufgestellt. Diese erhalten auf Antrag Sondernutzungserlaubnisse mit einem Auflagenkatalog für das Bereitstellen von E-Scootern im öffentlichen Raum.

 

Ziel dieser Regelung ist es, das Angebot von Leih-E-Scootern in Frankfurt am Main zu ermöglichen, jedoch das „wilde Abstellen“ zu verhindern und gefährlichen Situationen vorzubeugen.

 

E-Scooter dürfen ausschließlich so genutzt und abgestellt werden, dass sie Dritte weder gefährden noch behindern. Die oberste Priorität im öffentlichen Straßenraum hat stets die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden. In den folgenden Bereichen ist weder das Bereitstellen der E-Scooter noch der Beginn oder die Beendigung des Mietvertrages erlaubt: Fußgängerzonen, Mainbrücken, Straßenbrücken, Straßenbegleitgrün, Park- und Grünanlagen, Wald-, Natur- und Landschaftsschutzgebiete, Spielplätze und Friedhöfe. Diese Regeln zum Abstellen der E-Scooter sind hier einsehbar: https://frankfurt.de/themen/verkehr/e-scooter/e-scooter

 

Parkverbotszonen, in denen der Mietvorgang der E-Scooter nicht beendet werden kann, sind in den jeweiligen Apps in diesen Bereichen eingerichtet. Beim Abstellen von E-Scootern ist eine nutzbare Restgehwegbreite von mindestens 1,5 Meter freizuhalten.

 

Vor Beginn des Mietvorgangs gibt es bereits Hinweise, wie E-Scooter nach der Fahrt wieder abgestellt werden müssen. Die Betreiberfirmen richten sukzessive ergänzend folgende technische Umsetzung ein: Die Nutzer:innen müssen demnach per Foto belegen, dass sie den E-Scooter ordnungsgemäß abgestellt haben. Ohne ein Beweisfoto lässt sich der Mietvorgang nicht beenden.

 

Die neuen Regelungen sind ein wichtiger Beitrag, um Geh- und Radwege im allgemeinen und Blindenleitsysteme im Besonderen von falsch abgestellten (oder hingeworfenen) E-Scootern freizuhalten. Völlig unterbinden lassen sich diese Missstände mit Regelungen und repressiven Mitteln jedoch nicht. Hier ist der Gemeinsinn und das Verantwortungsgefühl aller Frankfurter:innen gefragt, um vulnerable Gruppen zu schützen und für ein positives Stadtbild zu sorgen.

 

E-Scooter, die aufgrund zu geringer Restgehwegbreite verkehrsbehindernd abgestellt wurden, sollten stets den jeweiligen Betreiberfirmen gemeldet werden. Die E-Scooter-Betreiber sind gemäß der Sondernutzungserlaubnis verpflichtet, jederzeit Beschwerden entgegenzunehmen und zu bearbeiten. Die Kontaktdaten finden sich auf den jeweiligen Scootern oder unter: https://www.scooter-melder.de/

 

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vor 474 Tagen

Anonymer Nutzer

vor 477 Tagen
Ich unterstütze die Idee, weil:

es sich einfach gehört, dass man E-Scooter genauso ordnungsgemäß parkt wie jedes andere Gefährt auch. Ohne jemanden zu behindern. Schade, dass man für alles Regeln benötigt, aber an dieser Stelle s...

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Kommentare (6)

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Carmen Horstmann

ID: 2.857 14.05.2023 23:08

Ich habe im letzten Jahr 2x den Mängelmelder kontaktiert wegen E-Scooter die in den Altarmen der Nidda entsorgt wurden. Nach Bergung durch Mitarbeiter der SEF dürfen sie die zwar bergen aber nicht mitnehmen. Wochenlang stand der E-Scooter der Firma Lime im Park, mit lebaren Kennzeichen. Die Mitarbeiter:innen der SEF und FES werden von Steuergeldern bezahlt, weshalb holt sich die Stadt nicht das Geld von den Firmen zurück. Und weshalb wird nicht eine zentrale Telefonnummer veröffentlicht wo man die E-Scooter melden kann. Letzte Nutzer sind doch auch den Firmen bekannt, die können sich doch das Geld zurückholen. Würden die Firmen den Nutzern Strafgebühren abziehen bei falschem Abstellen würde sich das Problem auch schnell lösen.

Jan Mählmann

ID: 2.847 13.05.2023 14:00

e-Roller können nichts dafür, wenn es stürmt, bzw. Personen keine Erziehung haben. Es laufen der Großteil von Personen an umgestürzten, verkehrsgefährdenden oder sachbeschädingenden Rollen vorbei. Jeder hat eine Verkehrssicherungspflicht und Sorgfaltspflicht. Und wenn man Personen sieht, die Roller durch die Gegend fallen läßt, gibt es auch immer noch eine Zivilcourage, anstatt einfach weg zu sehen und sich über diese App dann zu echauffieren und sich auszukotzen. Bescheiden schlechte Idee dieser Regulierung. SO ETWAS FORDERN MEISTENS DIEJENIGEN, DIE NOCH NIE MIT EINEM ROLLER GEFAHREN SIND!

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Tanja Schuhmann

ID: 2.855 14.05.2023 09:38

"Jeder hat eine Verkehrssicherungspflicht und Sorgfaltspflicht"

Nein, ich muss nicht hinter Ihnen aufräumen. Dafür bin ich nicht zuständig. Wo leiten Sie denn so was her?