Schwarzfahren nicht mehr anzeigen.

Die Düsseldorfer Verkehrsbetriebe haben es vorgemacht, Frankfurt sollte nachziehen. Schwarzfahrer muss man nicht anzeigen. 

"Der Straftatbestand Leistungserschleichung ist seit Jahren umstritten. Zahlreiche Initiativen setzen sich für seine Abschaffung ein. Sie verweisen darauf, dass durch entsprechende Urteile viele arme Menschen ins Gefängnis müssten, die die Geldstrafe nicht zahlen könnten. Häufig handele es sich um Arbeitslose oder Drogenabhängige. Zudem würde Fehlverhalten mit dem Auto, etwa Falschparken oder betrunkenes Fahren, deutlich milder geahndet."

Damit ist ja wohl alles gesagt. Die VAMPEL in Frankfurt sollte ihr menschliches Gesicht zeigen und die VGF/RMV anweisen, dass Schwarzfahrer nicht mehr angezeigt werden.

https://www.spiegel.de/panorama/justiz/duesseldorf-rheinbahn-zeigt-schwarzfahrer-nicht-mehr-an-a-3d847e72-2e4f-46e5-8766-0635fbef33cf

Öffentlicher Nahverkehr (Busse und Bahnen) stadtweit

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Umsetzung

Grundsätzlich ist das hier vorgeschlagene Vorgehen, auf Anzeigenerstattung bei Fahren ohne gültigen Fahrschein zu verzichten, wünschenswert. Ein Vorstoß ist jedoch kritisch zu bewerten, weil im Sinne transparenter Regelungen für die Fahrgäste ein einheitliches Vorgehen – gemeinsam mit dem RMV und am besten bundesweit – zu bevorzugen wäre. Im speziellen Falle Frankfurts ist ein Alleingang aufgrund des hohen Anteils nicht-städtischer ÖPNV-Träger nicht ratsam. Fahrgäste in S-Bahnen, Regionalbahnen und Regionalbussen müssten beim Fahren ohne gültigen Fahrschein weiterhin mit einer Strafanzeige rechnen, wohingegen diese in städtischen U-Bahnen, Straßenbahnen und Bussen wegfiele. So würden neue Unübersichtlichkeiten geschaffen.

Grundsätzlich stellen die aktuellen Regelungen des RMV sowie die darauf aufbauenden Beförderungsbedingungen eine hohe Schwelle dar, bevor eine Strafanzeige beim Fahren ohne gültigen Fahrschein erfolgt:

  1. Der Fahrgast ist innerhalb von 90 Tagen mindestens dreimal ohne gültigen Fahrausweis angetroffen worden.
  2. Der Fahrgast ist nicht minderjährig.
  3. Der Fahrgast steht nicht unter Betreuung.
  4. Das jeweilige erhöhte Beförderungsentgelt steht noch zur Zahlung offen.
  5. Das jeweilige erhöhte Beförderungsentgelt wurde nicht reduziert, weil z.B. die persönliche Fahrkarte nachgereicht worden ist oder eine Einigung bei nachvollziehbaren Streitfällen erreicht werden konnte.
  6. Der Fahrgast hat einen festen Wohnsitz.

Diese Regelungen gelten auch für gestohlene oder gefälschte Fahrausweise und dienen dazu, nur bewusste und wiederkehrende Verstöße gegen das Entrichten des Fahrtentgeltes mit einer Strafanzeige zu sanktionieren. Während in dem genannten Fall in Düsseldorf Strafanzeige erstattet wurde, wenn Fahrgäste innerhalb von zwei Jahren (also 730 Tagen) dreimal ohne gültigen Fahrschein kontrolliert wurden, muss das in Frankfurt am Main in sehr viel kürzerer Zeit erfolgen, nämlich innerhalb von nur 90 Tagen. Das trifft in aller Regel nur auf Fahrgäste zu, die den Fahrkartenkauf regelmäßig mit Vorsatz unterlassen.

Das Erschleichen von Leistungen nach § 265 a Strafgesetzbuch (STGB) ist aktuell ein sogenanntes Offizialdelikt. Das hat zur Folge, dass die Strafverfolgungsbehörden ermitteln müssen, sobald sie Kenntnis von einem Vorfall erhalten, zum Beispiel dadurch, dass die Polizei zur Feststellung der Personalien hinzugezogen wird. Gibt der Fahrgast seine Personalien an, indem er ein gültiges Ausweisdokument vorzeigt, wird die Polizei in der Regel nicht informiert. Der Fahrgast ohne gültigen Fahrschein kann somit durch sein Einsehen des Fehlverhaltens und seine Kooperation positiv auf das weitere Vorgehen einwirken.

Bei der Fahrausweisprüfung in den öffentlichen Verkehrsmitteln in Frankfurt am Main prüfen und handeln alle Verkehrsunternehmen nach denselben oben genannten gesetzlichen Vorgaben. Sollten sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen ändern, beispielsweise indem das Fahren ohne gültigen Fahrschein als Ordnungswidrigkeit einstuft wird, werden die Regelungen entsprechend angepasst werden.

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vor 207 Tagen
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damit Polizei und Justiz massiv entlastet werden.

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hier die Stadt gefragt ist und die Bedürftigen besser unterstützen, evtl. mit Fahrkarten.

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Arme Menschen dürfen nicht kriminalisiert werden.

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Super Gedanke! Grundsätzlich freie Fahrt für alle Frankfurter. - Kein Stress mit Automaten (diese könnten abgeschafft werden; spart eine Unmenge Kosten, da keine Leerung/Reparatur/Vandalismus etc...

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Kommentare (5)

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Irene Adam

ID: 3.078 19.09.2023 11:28

Menschen kommen wegen Schwarzfahren in Gefängnis und es gibt tatsächlich andere, die das befürworten. Ich bin bei so etwas wirklich fassungslos. Insbesondere weil es mal wieder gegen die Schwächsten der Gesellschaft geht.

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Martin M.

ID: 3.085 20.09.2023 19:25

@Irene Adam - Ihren Einwand verstehe ich nicht. Sollen arme Menschen für das, was sie tun, nicht verantwortlich sein? Gleiches Recht für alle muss ein demokratisches Prinzip bleiben. Davon abgesehen: es sind nicht nur arme Leute, die schwarz fahren, sondern ein Massenphänomen einer Umsonst-Geselkschaft.

Martin M.

ID: 3.077 18.09.2023 20:14

Man kann und sollte Schwarzfahren weiter verfolgen. Allerdings gilt dies auch für Schwarzparken, die nur mit lächerlich geringen Verwarnungsgeldern geahndet werden ohne Strafanzeige, wie es bei Schwarzfahren sehr häufig ist.

S. Hesse

ID: 3.074 16.09.2023 20:36

Selbstverständlich muss das angezeigt werden, wo sind wir, dass jeder machen kann was er will. In meinen Augen ist das Betrug.

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