Überholverbot auf Abschnitt der Eschersheimer Landstr ausschildern

Auf dem Abschnitt zwischen Am Weißen Stein und Hügelstraße auf der Eschersheimer Landstraße stadteinwärts besteht aufgrund der Einspurigkeit faktisch ein Überholverbot.
Trotzdem werden hier Radfahrer oft mit großem Geschwindigkeitsunterschied ohne ausreichenden Sicherheitsabstand (innerorts mindestens 1,5m) überholt.
Dieses Überhollverbot sollte nach dem Vorbild Schloßstraße (zwischen Adalbertstr u Friesengasse) deutlich mit Schildern, Linien und Piktogrammen gekennzeichnet werden.
Um die Sicherheit Radfahrender weiter zu erhöhen sollte ebenfalls Tempo 30 angeordnet werden.

Verkehr Eschersheim

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Umsetzung

Das Anbringen des Verkehrszeichens „Verbot des Überholens einspuriger Fahrzeuge“ ist nur dort zulässig, wo ein Überholen nicht allein schon durch die gegebenen Straßenquerschnitte unzulässig ist. In der Eschersheimer Landstraße ist das Überholverbot folglich bereits wirksam, was sich durch den allgemeinen Überholmindestabstand von innerorts 1,50 Metern ergibt, der dort im Normalfall nicht eingehalten werden kann. Rein informativ dürfen Verkehrszeichen jedoch nicht aufgestellt werden.

Zum Unterbinden des zu engen Überholens gibt es theoretisch die Möglichkeit, die Schutzstreifen aufzulösen und Mischverkehr mit Piktogrammspur anzuordnen. Das ist in der Schloßstraße geschehen, dort allerdings aufgrund der Lage der ehemaligen Radfahrstreifen in der Dooring-Zone. Dadurch bestand die hohe Gefahr von sogenannten Dooring-Unfällen, die tödlich enden können. Bei Anlage der Radschutzstreifen in der Eschersheimer Landstraße wurde dieses Problem bereits berücksichtigt, indem ein Sicherheitstrennstreifen zu den Parkständen errichtet wurde. Das Auflösen der Schutzstreifen würde also lediglich beim Überholen zu mehr Regelklarheit führen. Da Mischverkehr insbesondere bei unsicheren Radfahrenden eher als negativ gesehen wird, ist es zumindest fraglich, ob das als Mehrwert für den Radverkehr wahrgenommen würde.

Für Geschwindigkeitsbegrenzungen, insbesondere für Tempo 30, gibt es im derzeit geltenden Straßenverkehrsrecht hohe Hürden. Eine Reform dieser restriktiven Rechtslage scheiterte jüngst im Bundesrat.

Aus den genannten Gründen lässt sich die Idee daher nicht umsetzen.

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Es sollte in Ffm für Radfahrende möglich werden zügig durch die Stadt zu kommen ohne den Hals riskieren zu müssen. Auch in dieser Straße wird man viel zu oft ohne ausreichenden Abstand und mit über...

Anonymer Nutzer

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weil es derzeit unglaublich gefährlich ist, dort Rad zu fahren

Anonymisiert

vor 248 Tagen
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Ich auf meinem täglichen Pendel-Weg ins Büro regelmäßig u. a. auch auf diesem Straßenabschnitt unterwegs bin und sehr häufig durch enges Überholen gefährdet werde.

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