Rucksäcke und Ranzen im ÖPNV absetzten

Eigentlich sollte es selbstverständlich sein, dass Rucksäcke abgesetzt oder vor die Brust gedreht werden. Sie benötigen in vollen Bahnen und Bussen viel Platz. Auch für dahinter sitzende Fahrgäste ist es unangenehm, wenn man sich ducken muss oder den Rucksack an den Kopf geschlagen bekommt. In anderen Städten ist dies schon in den Beförderungsbedingungen so geregelt.

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Kommentare (1)

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Falko Görres

ID: 3.639 10.04.2024 21:26

Das steht bereits in den Beförderungsbedingungen des VGF (§10 Abs 4), insofern ist die Idee hinfällig.

„Die Fahrgäste haben mitgeführte Sachen so unterzubringen und zu beaufsichtigen, dass die Sicherheit und Ordnung des Betriebes nicht beeinträchtigt und Fahrgäste nicht gefährdet oder belästigt werden können.“

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