E-Scooter sollten wie in Gelsenkirchen verboten werden

E-Scooter sollten wie in Gelsenkirchen verboten werden. Es gibt sicherlich viele Gründe, warum diese Dinger nerven und stören, aber der Grund, weswegen Gelsenkirchen es verboten hat, ist absolut einsichtig. Es kann nicht sein, dass hier Personen mit einem Kfz (und E-Scooter fallen darunter)durch die Gegend fahren und am Ende niemand weiß, wer damit gefahren ist. Ich weiß nicht, warum man z. B. beim Deutschlandticket auf der Bahn App durch eine erniedrigende Prozedur durch muss, wo Personalausweis und das Gesicht fotografiert wird, aber bei E-Scootern einfach keine Kontrolle besteht. Auch kann niemand ein anderes Kfz, wie Auto oder Motorrad, ausleihen, ohne dass man sich vorher ausweisen muss.
Nach meiner Meinung gibt es nur zwei Möglichkeiten. 
Entweder die Betreiber Leih-E-Scootern verifizieren ab sofort ihre Nutzer oder man folgt dem Beispiel von Gelsenkirchen und verbietet das Verleihen auf dieser Basis.

Verkehr stadtweit

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Antwort der Verwaltung

Umsetzung

Da sie eine umweltfreundliche Ergänzung zur anderen Fortbewegungsmitteln darstellen, befasst sich der Magistrat derzeit nicht mit einem Verbot von E-Scootern.

Wichtig ist dem Magistrat aber selbstredend der stetige Austausch mit den Anbietern der Scooter, um die Nutzung zu optimieren. So wurde mit den Anbieterfirmen vereinbart, dass zunächst in der Innenstadt und im Bahnhofsviertel – also dort, wo besonders viele Fußgängerinnen und Fußgänger unterwegs sind – E-Scooter-Parkplätze ausgewiesen werden. Dann gilt, dass im Umkreis von 100 Metern die Fahrt nicht mehr beendet werden kann. Die Abstellflächen können online auf www.mainziel.de eingesehen werden. Die Rahmenbedingungen, die für die Firmen gelten, sind im Internet auf https://frankfurt.de/themen/verkehr/e-scooter/e-scooter abrufbar.

Zur gewünschten Verifizierung kann der Magistrat keine Angaben machen, da dies eine Frage der Gesetzgebung des Bundes ist.

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