Befreiung von der Hundesteuer auch für „Listenhunde“
Eine Befreiung von der Hundesteuer bei Übernahme eines Hundes aus dem Tierschutz nach § 6 Abs. 3 der Hundesteuersatzung FFM wird aktuell ausschließlich für Nicht-Listenhunde gewährt. Gerade sogenannten Listenhunde sind allerdings besonders schwer vermittelbar, aufgrund der vielen rechtlichen Vorschriften, welche auch mit entsprechend hohen Kosten verbunden sind. Um hier einen Anreiz zu schaffen auch diesen absolut liebenswerten und treuen Tieren ein Fürimmer-Zuhause zu beschaffen, könnten Halter mit positiven Wesenstest bei Übernahme eines „Listenhundes“ ebenfalls befristet von der Steuer befreit werden oder diese befristet auf den regulären Steuersatz vergünstigt.
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Anonymer Nutzer
vor 18 Tagen...wer z. B. einen Hund aus dem Tierheim holt, sollte generell von der Hundesteuer befreit sein!!! Warum sollen die Hundehalter so viel zahlen?? Der Hund macht am wenigsten Mist.....!!!!!
Anonymer Nutzer
vor 21 TagenEs das Tierheim stark entlasten würde. Einige Personen möchten Tiere aus dem Tierschutz adoptieren, auch Listenhunde, aber können sich die 900 Euro Steuern nicht so einfach leisten. Selbst wenn die...
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