Schützt endlich die RiederwälderInnen! Keine Überschreitung der Grenzwerte bei Schadstoffen und Lärm beim Bau und Betrieb des Riederwaldtunnels!

Schadstoffe:
Bei allen bisherigen Messungen 2009, 2010 und 2013 wurden Grenzwertüberschreitungen bei Stickstofffdioxid und Feinstaub vom Land Hessen im Bereich Erlenbruch/Vatterstraße gemessen. Um die Belastung der Bevölkerung überwachen und in der Folge für Abhilfe sorgen zu können, braucht es eine dauerhafte Immissionsmessstation in diesem Bereich. Umso mehr da dieser Bereich neben den Wohnblöcken mit zahlreichen sozialen Einrichtungen besiedelt ist: Pestalozzischule mit Grundschule, zwei Horte und Kindergarten, sowie zwei Seniorenwohnanlagen. Auch nach der Eröffnung des Riederwaldtunnels wird es eine signifikante Erhöhung des Verkehrs im Bereich Riederwald (Tunnelportal plus Straße am Erlenbruch) geben. Dadurch und durch die zu erwartende Stauanfälligkeit mit Stop-and-Go-Verkehr wird es nochmals zu einer erhöhten Schadstoffbelastung kommen.


Lärm:
Die Stadt Frankfurt muss nach den verheerenden Erfahrungen im Rahmen der Proberammungen zum Riederwaldtunnel 2013 mit Grenzwertüberschreitungen über 80 dBA Lärm bei der Seniorenwohnanlage in der Vatterstraße sowie bei der Schule die Einhaltung der Lärmgrenzwerte sicherstellen. Dazu gehört die Überwachung des Lärms mit sofortiger Veröffentlichung der Werte, ein Krisenstab mit den Kindereinrichtungen, Bürgern, ABG, VBS und BI, sowie die sofortige Unterbindung der Bautätigkeiten bei Grenzwertüberschreitungen. Dazu braucht es: Infrastruktur für Messungen und klare Behördenwege. Die Verlegung der U-Bahn in der Bauphase für 7 Jahre zieht bereits vorausberechenbare Grenzwertüberschreitungen in der Vatterstraße mit Schule voraus. Dazu kommt noch massiver Baulärm, u.a. Rammungen. Es müssen sofort Schallschutzfenster plus Lüftungsanlagen in die betroffenen Gebäude eingebaut werden.

Verkehr Riederwald

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Neuigkeiten des Autors

Anonymisiert

27.10.2015

Reaktion der BIR(iederwald) auf die höchst unbefriedigende Antwort der Stadt

Offener Brief der BIR(iederwald):

Frankfurt, den 20. Oktober 2015

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Feldmann, sehr geehrte Stadtverordnete aus dem Verkehrsausschuss, sehr geehrte Umweltdezernentin Stadträtin Heilig, sehr geehrter Planungsdezernent Bürgermeister Cunitz, sehr geehrter Verkehrsdezernent Stadtrat Majer, sehr geehrte Bildungsdezernentin Stadträtin Sorge, sehr geehrte Schulleiterin Frau Wehr (Pestalozzischule), sehr geehrte Hortleiterin Frau Koch (Kids an der Pestalozzischule und sehr geehrter Ortsvorsteher Skrypalle (OBR 11),

Nachdem Landesverkehrsminister Al-Wazir sich bei seinem Besuch im Riederwald im letzten Jahr wie auch danach wenig aufgeschlossen zeigte, die bisherigen Versäumnisse bei der Baustellenführung zum Riederwaldtunnel anzugehen, war es selbstverständlich, dass sich die Bürger des Riederwalds nach dem Subsidiaritätsprinzip an die Stadt Frankfurt wenden. Umso mehr, da hier auch die Stadt ihre Interessen durchsetzen sollte. Betroffen sind tatsächlich nämlich zahlreiche städtische Einrichtung. Im Baustellenbereich liegt das Gebäude der Pestalozzischule mit dreizügiger städtischer Grundschule, städtischem Kindergarten und städtischem Hort sowie dem Hort des Trägers Kids. Außerdem betroffen sind die Wohngebäude der städtischen ABG (inkl. Wohnheim), die mit vielen kinderreichen Familien belegt sind, und nicht zuletzt natürlich auch die Seniorenwohnanlage der städtischen ABG in der Vatterstraße. Eine weitere Seniorenwohnanlage des VBS ist ebenfalls betroffen.

Glücklicherweise möchte die Stadt Frankfurt uns, die Bürgerinnen und Bürger, direkt in Meinungsbildungs- und Entscheidungsprozesse einbeziehen, um unser Lebens- und Arbeitsumfeld mitzugestalten, wie es wortwörtlich auf dem Portal "Frankfurt fragt mich" heißt. Prompt wendeten sich innerhalb weniger Wochen 600 Bürger des Riederwalds über dieses Forum hoffnungsvoll an Sie, liebe Vertreter der Stadt. Es geht für viele von uns um existenzielle Bedürfnisse, dementsprechend groß war die Unterstützung. Die Antwort in FFM kam dann aber einer glatte Ohrfeige an alle Beteiligten gleich!

Link (runterscrollen für Stadtteilinitiative der Bürger und Antwort der Stadt Frankfurt): https://www.ffm.de/frankfurt/de/ideaPtf/45035/single/431

Obwohl dies die bisher erfolgreichste Stadtteilinitiative auf dieser Plattform war, wurden wir tatsächlich eiskalt mit leeren Worthülsen abgespeist. Dabei wurden selbst Punkte, die ohne Kosten ausgekommen wären, nicht angegangen. Auch kommt es offensichtlich nicht zu dem erforderlichen Dialog mit dem Land Hessen.

Dies tut unserem Stadtteil weh, da wir gerade von Seiten der kommunalen Politik in den letzten Monaten Signale des Engagements feststellten. Der OBR 11 hat sich ohnehin durch sein unermüdliches Engagement hervorgetan. Auch die CDU-Stadtverordneten mit Herrn Heuser versicherten uns im persönlichen Gespräch, dass sie sich gerade für die Pestalozzischule einsetzen würden. Die Dezernenten Majer, Heilig und Sorge schrieben einen "Beschwerdebrief" an das RP Darmstadt wegen der massiven Lärmüberschreitungen bei den Proberammungen im Herbst 2013. Oberbürgermeister Feldmann sicherte uns im Rahmen seines Besuchs im August zu, Verkehrsminister Al-Wazir für die kritische Lage im Riederwald zu sensibilisieren - was leider mehr als notwendig ist! Außerdem versprach er, einen Budgetvorschlag für eine Immissionsmessstation einzubringen.

Diese Zusage betrifft mit den Überschreitungen der Stickstoffdioxid (NO2)-Grenzwerte ein zentrales Problem im Riederwald, denn erhöhte NO2-Werte sind gesundheitsgefährdend und schädigen laut BUND e.V. insbesondere die Atemwege. Bei Kindern können chronische Bronchitis und Asthma die Folge sein. Das Land Hessen hat im Riederwald bereits Überschreitungen der Grenzwerte gemessen, was sich in der langjährigen Baustellenphase noch gravierend verschärfen wird. Die Bürger und Einrichtungen des Stadtteils haben ein klar geregeltes Recht darauf - EU-Recht - dass dieser Umstand ordentlich untersucht wird. Die EU-Kommission hat wegen der dauerhaften Grenzwertüberschreitungen auch an anderen Stellen in Deutschland jüngst ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Um die umfassende und ordnungsgemäße Dokumentation der NO2-Werte vor, während und nach der Bauphase zu gewährleisten, kann und muss die Stadt Frankfurt umgehend eine mobile Immissionsmessstelle am Erlenbruch einrichten. Diese sollte so schnell wie möglich von einer stationären abgelöst werden.
Darauf bestehen wir.

Beim Thema Lärmschutz erreicht die Verharmlosung in der Antwort der Stadt Frankfurt schon zynische Züge. Hintergrund: Bei den Proberammungen erreichten die Belastungen bei der Seniorenwohnanlage in der Vatterstraße über 80 dB. Das ist nach geltendem Recht bereits Körperverletzung! Deshalb ist das Einrichten von dauerhaften Lärmmessstellen an wichtigen Punkten unumgänglich.

Die Aussage, dass eine zeitnahe Veröffentlichung der künftig gemessenen Lärmbelastungen im Internet nicht möglich sei, halten wir für geradezu absurd. Spätestens hier stellt sich die Frage, in welcher Weise dieses Antwortschreiben zustande kam, denn das Land Hessen überprüft bereits, ob dies möglich wäre, was nicht zuletzt auf das Beharren der BIR(iederwald) auf dieser Forderung zurückgeht. Beim Thema Lärmschutz fällt die Stadt den Bürgern buchstäblich in den Rücken, dabei geht es im Baustellenbereich in erster Linie um städtische Wohnungen und Einrichtungen. Unglaublich! Zusätzlich werden wir Bürger als inkompetent dargestellt: Wir werden belehrt, dass nach der AVV-Baulärm Durchnittswerte gebildet werden. Wie wir auf unserer Homepage zeigen, hat dies Herr Ingenieur Rottmann korrekt gemacht, sowohl bei den Lärmüberschreitungen im Riederwald als auch bei den darauffolgenden an der Hallgartenschule am Bornheimer Hang (Rammarbeiten für das AD Erlenbruch). Erstaunlicherweise waren es weder Land noch Stadt, die die Lärmüberschreitungen an den Schulen öffentlich machten, sondern die Bürgerinitiativen. Bei der Offenlegung bürgerrelevanter Informationen erwarten wir künftig auch von Seiten der Stadt ganz klar eine umfassende Unterstützung! Denn wir halten es für inakzeptabel, dass Lärmmesswerte erst 5 Monate nach Vorliegen veröffentlicht werden, so wie es seitens Hessen Mobil im Rahmen der Proberammungen praktiziert wurde. Zur Lärmüberschreitung an der Hallgartenschule erklärte der Dezernatsleiter von Hessen Mobil damals gegenüber der Frankfurter Rundschau, er wisse nichts von Lärmüberschreitungen. Dieses Verhalten der oberen Landesbehörde ist sicherlich nicht nur aus unserer Sicht vollkommen unverantwortlich und sollte künftig so auch von der Stadt nicht mehr geduldet werden!

Eine Konsequenz dieser Erfahrungen war und ist die Forderung nach einem Krisenstab, der sich aus Vertretern von Stadt, betroffenen Bürgern, Senioren- und Kindereinrichtungen sowie dem Land als Bauträger zusammensetzt. Dieser Krisenstab soll im Notfall sofort tagen und sich um Abhilfe bei Versäumnissen bemühen. Diese geforderte Maßnahme kostet die Stadt keinen Cent, trotzdem wird sie in der Antwort über FFM nicht einmal erwähnt.

Ein weiterer Punkt, der in der Antwort der Stadt nicht zufriedenstellend beantwortet wurde, ist die Frage der Zuständigkeiten. Zur Erinnerung: Bei den Proberammungen befanden wir uns in einer Endlosschleife der Zuständigkeit zwischen Umweltdezernat und Bauaufsicht. Hier braucht es eine ganz klare Zuordnung der Zuständigkeiten bis zur Instanz für die Ergreifung des ultimativen Mittels, eines Baustopps. Auch dies bleibt uns die Antwort der Stadt schuldig. Auch stellte sich zu unserer Verwunderung heraus, dass die Stadt nicht über ein eigenes Lärmmessgerät verfügt. Die Stadt muss handlungsfähig sein und wir erwarten, dass dies auch den betroffenen Bürgern z.B. im Rahmen von Ansprechpersonen und Möglichkeiten kommuniziert wird.

Schlussendlich: Das Thema Lärmschutzfenster mit Belüftungsanlagen muss sofort angegangen werden. Hier muss die Stadt Frankfurt umgehend mit dem Land Hessen Lösungen finden, sonst ist es zu spät. Absehbar sind bereits jetzt die erhöhten Lärmbelastungen, die dadurch entstehen, dass die U-Bahntrasse mitsamt U-Bahnstation Schäfflestraße und Gleisdreieck in Richtung der Schule und der Wohnblöcke verlegt wird (zusätzlich zum Baustellenlärm). Betroffen sind wiederum die Kinder in der Pestalozzischule und zahlreiche Anwohner - inklusive der Bewohner der Seniorenwohnanlage Vatterstraße 48. Diese zusätzlichen Lärmimmissionen können bereits jetzt berechnet werden und sind somit planungsrelevant. Hier brauchen alle Betroffenen die ihnen gesetzlich zugesicherten Schutzmaßnahmen im Rahmen eines bis dato nicht vorliegenden Planungskonzeptes. Warum ist hier noch nichts geschehen?

Die Antwort auf unsere Idee im Rahmen von FFM - mit ihren 600 Unterstützern aus dem Riederwald - suggeriert, dass die Stadt Frankfurt beabsichtigt, ihre Bürger während der 7-jährigen Bauphase vollumfänglich im Stich zu lassen. Hingegen wurde uns von politischer Seite durchaus schon Interesse und Sympathie bekundet, Handlungsbereitschaft signalisiert und Unterstützung in Aussicht gestellt. Wir erwarten nun, dass die aufgezeigten Problemfelder unverzüglich ernsthaft und im Sinne der Stadt und ihrer Bürger angegangen werden.

Bitte teilen Sie uns Riederwäldern ihren Standpunkt sowie Ihr geplantes weiteres Vorgehen mit, und lassen Sie uns bitte wissen, wann wir mit einer Antwort rechnen können.

Mit freundlichen Grüßen, für die BIR(iederwald)

Rainer Frey
Stefan Bohm
Peter Bühl

Antwort der Verwaltung

27.07.2015
Die Idee hat die notwendige Unterstützerzahl von 200 übertroffen. Der Magistrat prüft zur Zeit die Möglichkeiten der Umsetzung dieser Idee und berichtet über das Ergebnis auf dieser Website.

Umsetzung

zu Schadstoffe:

Stickstoffdioxid (NO2) ist der Problemschadstoff Nummer Eins in Deutschland. Auch in Frankfurt am Main kann der Grenzwert in vielbefahrenen Straßenschluchten nicht eingehalten werden oder wird teilweise deutlich überschritten.

Das lufthygienische Prognosegutachten „A 66 – Riederwald-Tunnel; Aktualisierung zur lufthygienischen Auswirkung der aktualisierten Verkehrsmengen“ gibt Hinweise auf eine erhöhte Stickstoffdioxidbelastung im Bereich „Am Erlenbruch“. Bei kurzen Probemessungen 2009/2010 wurden "Am Erlenbruch 80 und 130" laut Gutachten 45-46 µg/m³ als NO2-Mittelwert über die Messdauer gemessen. Der Grenzwert für das Jahresmittel (40 µg/m³) könnte demnach künftig überschritten werden.

Feinstaub PM10 (Stäube mit einem Durchmesser kleiner 10 Mikrometer) wurde seit 2011 selbst am Hotspot „Friedberger Landstraße“ nicht mehr überschritten, daher ist von einer Grenzwertüberschreitung bei Feinstaub auch „Am Erlenbruch“ nicht auszugehen. Das o.g. Gutachten kann unter www.riederwaldtunnel.de (Service -> Downloads -> Gutachten Lufthygiene Bericht) heruntergeladen werden.

Das hessische Luftmessnetz wird durch das Hessische Landesamt für Umwelt und Geologie (HLUG) betrieben. Aus nachvollziehbaren Gründen wird eine Verdichtung des Luftmessnetzes von dieser Stelle als fachlich nicht begründbar befunden.

Der Magistrat plant, in Zusammenarbeit mit dem HLUG ein eigenes Messprogramm mittels NO2-Passivsammler durchzuführen. Mit Passivsammlern können über einen unbestimmten Zeitraum NO2-Monatsmittelwerte gemessen werden. Als sinnvolle Messpunkte können hier ebenso die Bereiche „Am Erlenbruch 80“ (kürzester Abstand zum zukünftigen Tunnelportal) und „Am Erlenbruch 130“ (im Bereich des zukünftigen geschlossenen Tunnelkörpers) gewählt werden. Somit ließen sich Veränderungen der Stickstoffdioxidbelastung im Ist-Zustand, während und nach den Bauarbeiten langfristig dokumentieren. Der Magistrat wird hierzu in Kürze Gespräche mit dem HLUG führen.

Leider gibt es auf kommunaler Ebene keine ausreichenden Instrumente, die teilweise sehr hohen innenstädtischen Stickstoffdioxidkonzentrationen flächendeckend unter den Grenzwert zu senken.

 

zu Lärm:

Allen Beteiligten beim Bau des Riederwaldtunnels ist bewusst, dass es während der Bauphase zu erheblichen Lärmbelastungen kommen wird.

Ein Überschreiten der Immissionsrichtwerte der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Lärm (AVV Baulärm) bedeutet nicht automatisch ein Verbot der Bauarbeiten. Die AVV Baulärm ist eine Verwaltungsvorschrift, die den Ermessensspielraum der Behörden einschränkt, aber keine eigenständige Rechtsnorm. Bei der Bewertung muss eine Abwägung erfolgen, u. a. zur Frage der Vermeidbarkeit, zum Stand der Technik und zu möglichen lärmmindernden Maßnahmen.

Hessen Mobil untersucht derzeit (Stand: August 2015) mögliche lärmmindernde Maßnahmen zum Schutz der Anwohner und kommt daher dem Abwägungsgebot nach. Eine Entscheidung über die konkrete Durchführung der Bauarbeiten steht noch aus. Das Spektrum möglicher lärmmindernder Maßnahmen ist groß, möglich sind u. a. Schallschutzwände, die tägliche zeitliche Begrenzung der Bauarbeiten oder der Einsatz lärmarmer Baumaschinen. Die Bereitstellung von Ersatzwohnraum ist hierbei ein denkbares Angebot. Da die Straßenbauverwaltung steuerfinanziert ist, müssen die entstehenden Kosten haushaltsrechtlich begründet sein. Lärmmindernde Maßnahmen werden entsprechend der gesetzlichen Vorgaben und Normen festgelegt.

Ob ein Anspruch auf neue Schallschutzfenster in den Wohngebäuden entlang des Riederwaldtunnels besteht, muss jeweils im Einzelfall ermittelt werden. Diese Prüfung und Entscheidung erfolgt durch Hessen Mobil in Abstimmung mit den jeweiligen Eigentümern.

Hessen Mobil wird während des Baus des Riederwaldtunnels Lärmmessungen vornehmen. Aufsichtsbehörde ist das Land Hessen, nicht die Stadt Frankfurt am Main. Die Art und Weise der Veröffentlichung der gemessenen Lärmwerte liegt in der Verantwortung von Hessen Mobil bzw. dem hessischen Verkehrsministerium. Ein zusätzliches städtisches Lärmmessprogramm würde keinen zusätzlichen Nutzen bringen, dagegen aber erhebliche Finanzmittel binden.

 

Vor einer Veröffentlichung von Lärmmesswerten ist eine Aufarbeitung der Lärmberichte durch ein Ingenieurbüro erforderlich, denn die oben genannte AVV Baulärm schreibt auch das Lärm-Bewertungsverfahren vor. Nach der AVV Baulärm werden nicht die einzelnen Momentaufnahmen verwendet, sondern es wird ein Beurteilungspegel bestimmt. Anders ausgedrückt: zur Bewertung der Lärmimmissionen werden Durchschnittswerte gebildet und beurteilt. Eine Online-Veröffentlichung ist daher nicht möglich.

 

 

 

Ergänzender Bericht (Bezug „offener Brief“ der BIR(iederwald) vom 20.10.2015) zur Veröffentlichung:

Der Bau des Riederwaldtunnels wird sich voraussichtlich um 2 Jahre verschieben.

Die Stadt Frankfurt am Main hatte ihre Bevölkerungsprognose für das Jahr 2030 deutlich herauf gesetzt. Das Land Hessen überprüft daher aktuell die Auswirkungen auf das Verkehrsaufkommen. Dies erfordert die Erneuerung und Fortschreibung der Planungsgrundlagen, wobei auch die Umweltauswirkungen neu festgestellt und immissionsschutzrechtliche Untersuchungen überarbeitet werden.

Die Planänderung wird unter Beteiligung der Öffentlichkeit stattfinden. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung können Bürgerinnen und Bürger die Pläne und Immissionsgutachten einsehen und Stellung beziehen.

Die Stadt Frankfurt am Main wartet aktuell die neuen Planungen ab und wird diese umfassend prüfen und diskutieren.

 

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Die Belastungen der BürgerInnen durch den Verkehr haben schon längst ein zumutbares Maß überschritten!

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Das Wohl der Anwohner und der Umweltschutz höchste Priorität geniessen sollten.

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... die Gesundheit der Bürger_innen an erster Stelle stehen sollte.

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Grenzwerte respektiert werden müssen.

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Kommentare (1)

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Juergen Eichholz

ID: 223 04.07.2015 22:56

Liebe Mitbürger, vielen Dank für die Teilnahme bisher und dass Ihr uns hier im #Rdrwld unterstützen wollt!

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