Wildtierverbot in Zirkussen
Zirkusse, die Wildtiere mit sich führen, halten diese Tiere überwiegend in beengten Transportkäfigen, welche diese nur für die kurze Zeit des Trainings und der Vorstellung verlassen.
Elefanten, die in der Natur kilometerweite Touren unternehmen und im Familienverband leben, werden von Zirkusunternehmen an der Kette und oft auch isoliert gehalten. Die meisten Elefanten, die in Zirkussen zu finden sind, leiden an Verhaltensstörungen, die sich u. a. durch das sogenannte "Weben" (Hin- und Herschaukeln des Kopfes) ausdrücken. Zudem erreichen Elefanten in Zirkusunternehmen im Durchschnitt nur die Hälfte ihrer natürlichen Lebenserwartung.
Physischer Druck und körperliche Bestrafung gehören auch heutzutage zu den gängigen Dressurmethoden. Somit bedeuten die Trainingsstunden reinen Stress für diese Tiere. Viele Tiere müssen zur Belustigung der Zuschauer Dinge lernen und vorführen, die sie in der freien Wildbahn nie tun würden (Radfahrende Bären, Elefanten die auf zwei Beinen stehen...).
Fernab ihrer klimatischen Heimat müssen z. B. Elefanten die europäische Kälte oder Bären unsere heißen Sommermonate ertragen.
Viele der kleineren Wanderzirkusse leiden unter chronischem Geldmangel, der auch auf die Tiere zurückfällt. Sie erhalten oft nicht die nötige Versorgung, Pflege oder Behandlung.
Kinderpsychologen warnen vor den falschen Werten, die Kinder im Zirkus vermittelt bekommen. Sie müssen mit ansehen, wie fühlende Lebewesen mit Peitschen durch die Manege getrieben oder erniedrigt werden. Die Kinder lernen, dass es in Ordnung ist, Schwächere zu demütigen und ihre Gefühle, Bedürfnisse und Rechte zu ignorieren.
Die Bundestierärztekammer und die Mehrheit der Bevölkerung sind gegen die Wildtierhaltung in Zirkussen.
Folgen Sie dem Beispiel von anderen deutschen Städten, wie etwa Bocholt, Erlangen, Erding, Köln, Stuttgart und zuletzt Düsseldorf, die auf städtischen Flächen keine Genehmigungen für Zirkusse mit Wildtieren mehr erteilen.
Wir bitten Sie keine Plätze auf dem Stadtgebiet Frankfurt mehr an Zirkusse zu vermieten, die Wildtiere mit sich führen.
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Antwort der Verwaltung
Umsetzung
In Deutschland wird die Haltung, Ausbildung und Nutzung von Tieren im Zirkus durch das Tierschutzgesetz bundesweit geregelt. Unter derzeitig bestehenden gesetzlichen Rahmenbedingungen ist es nicht möglich, ein generelles Verbot für die Haltung von Wildtieren in Zirkussen aus tierschutzrechtlichen Gründen auszusprechen. Die Stadt Frankfurt am Main kontrolliert alle Zirkusse mit Tieren auf Einhaltung geltender Tierschutzrichtlinien. Eine detaillierte Darstellung hierzu findet sich unter folgendem Link zu einem Bericht des Magistrats der Stadt Frankfurt am Main an die Stadtverordnetenversammlung:
Zudem sieht der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main aufgrund der gegenwärtigen Rechtsprechung keine hinreichenden Möglichkeiten, ein Wildtierverbot von Zirkusunternehmen auf städtischen Flächen durchzusetzen. So hat zum Beispiel das Verwaltungsgericht Darmstadt eine Regelung der Stadt Darmstadt hinsichtlich des Verbotes von Zirkusunternehmen mit Wildtieren für rechtswidrig erklärt. Begründet wurde dies vom Verwaltungsgericht Darmstadt mit dem Eingriff in die Freiheit der Berufsausübung eines Zirkusunternehmers. Demnach ist auch das Selbstverwaltungsrecht der Gemeinde keine ausreichende Rechtsgrundlage für diesen Grundrechtseingriff, denn die Gemeinde und ihre Organe haben kein allgemeinpolitisches Mandat.
Die Entscheidungsgründe des Verwaltungsgerichts Darmstadt sind unter folgendem Link erreichbar:
http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/lexsoft/default/hessenrecht_lareda.html#docid:7041573
Die letzten Unterstützer
Anonymisiert
vor 3.039 TagenKein Applaus für Tierleid
Anonymisiert
vor 3.039 TagenWildtiere einfach nicht in einen Zirkus gehören!
Anonymer Nutzer
vor 3.043 TagenWildtiere gehören in ihre natürliche Umgebung und nicht ihrer Freiheit beraubt in Käfige und Arenen!
Anonymer Nutzer
vor 3.059 TagenWildtiere im Zirkus sind in meinen Augen ein Relikt aus vergangenen Zeiten. Es sollte hier im Sinne der Tiere gehandelt werden und ein entsprechendes Verbot erlassen werden.
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