Jede Wahl mit einem Bürgerentscheid verknüpfen

Im Koalitionsvertrag der jetzigen Regierung in Frankfurt steht auf Seite 63, dass man Demokratie und politische Beteiligung stärken will. Bis jetzt ist davon wenig zu sehen.

In §8b der Hessischen Gemeindeordnung ist der Bürgerentscheid geregelt. Die Gemeindevertretung kann mit zweidrittel Mehrheit einen Bürgerentscheid initiieren. Man könnte bei wichtigen oder sogar bei strittigen Themen, den Bürger befragen. Wenn man dies mit einer Wahl verknüpft, dann würden sich,

1. die Kosten im Rahmen halten und
2. das notwendigen Quorum von 15% der Wahlberechtigten in jedem Fall erreicht werden.

Hierfür müsste die Regierung natürlich Mut zeigen und dass es ihnen Ernst ist mit ihrem Versprechen im Koalitionsvertrag.

Nächste Wahlen in Frankfurt
2017
Bundestagswahl

2018
Wahl des Oberbürgermeisters oder der Oberbürgermeisterin (plus evtl. Stichwahl)
Landtagswahlen

2019
Europawahl

Verwaltung stadtweit

Ergebnisbericht zur Idee liegt vor!

204 von 200 Unterstützern Verbleibende Zeit: 0 Minuten

Die Unterstützungsfrist ist abgelaufen

Der Unterstützungszeitraum für diese Idee ist leider bereits abgelaufen. Falls Sie jedoch eine eigene Idee einreichen möchten, können Sie das hier tun.

Idee einreichen Zurück zur Übersicht

Neuigkeiten des Autors

Der Autor der Idee hat bislang keine Neuigkeiten zu seiner Idee hinzugefügt.

Antwort der Verwaltung

Umsetzung

 Mit der Idee, jede Wahl mit einem Bürgerentscheid zu verknüpfen, ist der Wunsch verbun­den, dass die Gemeindevertretung bei wichtigen Themen nicht alleine entscheidet, sondern die Bürgerinnen und Bürger befragt. Entscheidende Voraussetzung ist, dass die Themen der anstehenden Fragen nicht von einem Bürgerentscheid ausgeschlossen sind. Nach dem „Negativkatalog“ der Hessischen Gemeindeordnung zählen dazu insbesondere Themen, die den Gemeinden per Gesetz auferlegt sind. Hat die Stadtverordnetenversammlung einen Beschluss mit mindestens zwei Dritteln ihrer Mitglieder gefasst, über eine wichtige oder kontroverse Frage abstimmen zu lassen, muss der Bürgerentscheid innerhalb einer gesetzlichen Frist von drei bis sechs Monaten stattfinden. Dies ist im Kommunalwahlgesetz so festgelegt.

Dieser Hintergrund erschwert die Zusammenlegung eines Bürgerentscheids mit einer Wahl, da die Gemeindevertretung ausschließlich über den Termin zur Wahl der Oberbürgermeisterin bzw. des Oberbürgermeisters selbst beschließt. Alle übrigen Wahltermine werden entweder vom Bundespräsidenten, von der Landesregierung oder der Bundesregierung landesweit ohne Rücksicht auf einzelne Gemeindeinteressen festgelegt.

Ist eine Zusammenlegung möglich, wird sich die Beteiligung am Bürgerentscheid vermutlich tatsächlich erhöhen und somit das notwendige Quorum eher erreicht. Die Kosten dagegen würden sich nicht im erhofften Rahmen halten, da durch den Bürgerentscheid zusätzliche Ausgaben anfielen. Beispielhaft sei hier die doppelte Menge an Stimmzetteln und Formularen genannt, die den Aufwand für Transporte zur Ausstattung der Wahllokale deutlich steigern würden.

Kritischer als die zusätzlichen Transportkosten stellt sich allerdings die vorhersehbare Steigerung der Personalkosten dar. So müssen bei einem kombinierten Abstimmungstermin die doppelte Menge an Formularen, Stimmzetteln, Bekanntmachungen, Arbeitsanleitungen und anderes mehr rechtssicher erstellt, geprüft und gedruckt werden. Auch die Prüfung der Niederschriften für die Feststellung des amtlichen Endergebnisses würde sich vervielfachen. Schon bei einer „normalen“ politischen Wahl lassen sich nicht vermeidbare, wiederkehrende Arbeitsspitzen nur durch Mehrarbeit und Überstunden des vorhandenen Personals bewältigen. Eine weitere Ausweitung ist im Rahmen des geltenden Arbeitszeitrechts und unter Fürsorgeaspekten nicht möglich. Damit ließe sich die regelmäßige Kombination von Wahlen und Bürgerentscheiden nur durch die Aufstockung des Personalkörpers realisieren.

Eine weitere große Hürde stellt die Gewinnung von ehrenamtlichen Wahlhelfern für den Dienst in den Wahllokalen dar, was sich in den letzten Jahren ohnehin immer schwieriger gestaltet. Bei allen Wahlen beginnt der Dienst in den Wahllokalen um 7:30 Uhr und endet insbesondere bei verbundenen Wahlen spät in der Nacht. So bei den Kommunalwahlen 2011, die mit einer Volksabstimmung verbunden waren oder der Bundestagswahl 2002, an deren Tag drei Volksabstimmungen stattfanden. Einhelliges Fazit der extrem geforderten Wahlvorstandmitglieder von damals war: nie wieder! Sollten verbundene Abstimmungen zur Regel werden, dürfte die Bereitschaft zum Ehrenamt auf Sicht gegen Null tendieren.

Die letzten Unterstützer

Anonymisiert

vor 2.415 Tagen
Ich unterstütze die Idee, weil:

nach meiner Meinung der Bürger viel zu selten nach konkreten Themen befragt wird.

Anonymisiert

vor 2.415 Tagen
Ich unterstütze die Idee, weil:

ich Wahlen mag

Anonymisiert

vor 2.415 Tagen
Ich unterstütze die Idee, weil:

man in der Vergangenheit gesehen hat, dass zu oft über den Bürger hinweg entschieden wurde.

Anonymisiert

vor 2.415 Tagen
Ich unterstütze die Idee, weil:

ich sie gut finde

Die komplette Liste der Unterstützer einsehen

Kommentare (0)

Kommentare können Sie nur abgeben, wenn Sie angemeldet sind.

Weitere Ideen