Klare Regeln für die Fahrradmitnahme im ÖPNV

Die Mitnahme von Fahrrädern in ÖPNV wird immer beliebter. Man könnte fast meinen, die Fahrgäste vertrauen dem RMV nicht mehr ohne alternativer Verkehrsmittel. Leider wird dadurch das sowieso schon begrenzte Platzangebot noch kleiner. Besonders im Berufsverkehr stehen teilweise in jedem Eingang einer U-Bahn ein Rad. Der RMV sollte hier klare Regeln schaffen wann und wo Fahrräder mitgenommen werden dürfen und dies durch Schilder und/oder Piktogramme an den Verkehrsmitteln kennzeichnen.
Es kann nicht sein, dass es dadurch in den Bahnen immer wieder zu Diskussionen kommt. Ich habe es auch schon erlebt, dass deswegen eine Frau mit Kinderwagen nicht mitgenommen werden konnte. Ein nachträglicher Hinweis, dass das nicht hätte sein dürfen reicht leider nicht aus.
- Fahrräder sollten nur an gekennzeichnet Flächen mitgenommen werden dürfen und dies sollte klar erkenntlich sein.
- auch dort sollten Hinweise stehen, dass Rollstuhlfahrer und Kinderwagen Vorrang haben.
- an allen anderen Türen sollten Piktogramme kleben, die darauf hinweisen, dass hier kein Rad hingehört.
- man sollte sich überlegen, ob Fahrräder im Berufsverkehr (7-9 Uhr) überhaupt mitgenommen werden dürfen.
- Zudem sollte man sich überlegen, ob eine maximale Anzahl an Fahrrädern sinnvoll ist. Manchmal verstellen gleich fünf Fahrräder den Weg. Dies halte ich auch aus Sicherheitsaspekten für ein Problem.

Verkehr stadtweit

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Umsetzung

Es gibt bereits klare Regeln für die Mitnahme von Fahrrädern im Verbundgebiet des RMV. Auf der Homepage des Rhein-Main-Verkehrs-verbundes sind u.a. folgende Regeln zu finden:

  • Grundsätzlich ist die Fahrradmitnahme in RMV-Verkehrsmitteln kostenlos.
  • Ein Anspruch auf die Mitnahme von Fahrrädern besteht nicht.
  • Rollstuhlfahrer und Fahrgäste mit Kinderwagen haben immer Vorrang bei der Beförderung.
  • Orientieren Sie sich beim Einsteigen an den Fahrrad-Pikto-grammen, die an den Türen auf geeignete Stellplätze hinweisen.
  • Bei Kapazitätsengpässen und anderen Konflikten entscheidet das Personal über die Fahrradmitnahme.

 

Weitere Details regeln die Allgemeinen Bedingungen für die Mitnahme von nicht zusammengeklappten Fahrrädern im RMV. Hier wird u.a. ausgeführt:

  • Jeder Fahrgast darf aus Sicherheitsgründen nur ein Fahrrad mitführen.
  • Fahrgäste, die ein Fahrrad mitnehmen wollen, müssen in der Lage sein, dieses in öffentlichen Verkehrsmitteln sicher zu beherrschen. Die sichere Beherrschung ist regelmäßig gegeben, wenn das Fahrrad in das Verkehrsmittel ohne Hilfe Dritter ein- und aus geladen werden kann.
  • Im Bereich der Stationen/ Haltestellen haben sich Fahrgäste mit mitgeführtem Fahrrad so zu verhalten, dass die Sicherheit und Ordnung nicht beeinträchtigt und Personen nicht gefährdet oder belästigt werden. In den Stationen/ Haltestellen sind Fahrräder zu schieben.
  • Für die Unterbringung der Fahrräder in den Zügen und Bussen gilt Folgendes:

Soweit eine Kennzeichnung mit Piktogrammen erfolgt, dürfen Fahrräder nur in den besonders gekennzeichneten Türräumen mitgenommen werden. ... Das Fahrrad ist festzuhalten. Ferner haben sie dafür Sorge zu tragen, dass andere Fahrgäste nicht behindert, beschmutzt oder verletzt werden.

 

In den Regionalzügen, S, U- und Straßenbahnen können Fahrräder ganztägig mitgenommen werden, sofern ausreichend Platz vorhanden ist. Bei den Bussen wird auf der RMV-Homepage u.a. auf folgende Einschränkungen hingewiesen:

In den Stadtbussen in Frankfurt ist an Samstagen, Sonntagen, Feiertagen und während der hessischen Schulferien die Mitnahme von Fahrrädern ganztägig möglich. Montags bis freitags können während der Hauptverkehrszeiten von 6.00–8.30 Uhr und von 16.00–18.30 Uhr leider keine Fahrräder mitgenommen werden. Auf den Linien 25, 57, 81, 82 und 83 sowie auf den Linien 24, 60 und 69 zu bestimmten Zeiten zwischen Heddernheim und Alt-Eschersheim fahren Kleinbusse, die keine Fahrräder mitnehmen können.

 

Uns ist bekannt, dass die Mitnahme von Fahrrädern im Einzelfall zu Konflikten führen kann. Eine Einschränkung der Mitnahme wird derzeit nicht angestrebt. Das mitgenommene Fahrrad dient in der Regel dazu, die „letzte Meile“ von der Station oder Haltestelle bis zum Ziel zurückzulegen. Es ist zu begrüßen, wenn Bürgerinnen und Bürger für ihre Wege statt des eigenen Autos den ÖPNV und das Fahrrad nutzen.

Die letzten Unterstützer

Anonymisiert

vor 1.737 Tagen
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. . . die kostenlose Mitnahme von Fahrrädern in den städtischen Bussen und Bahnen nicht mehr zeitgemäß ist. Es werden ständig mehr Personen, die sich mit ihrem Rad in volle Bahnen reindrängen. Auf...

Anonymer Nutzer

vor 1.740 Tagen
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es auch in den Straßenbahnen ein großes Problem ist.

Anonymer Nutzer

vor 1.742 Tagen
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ich die gleichen Erfahrungen und Beobachtungen mache, wie in der Begründung dargelegt. Übrigens gab es früher auch ein Verbot, Fahrräder während des Berufsverkehrs morgens und abends im ÖPNV mitzun...

Anonymer Nutzer

vor 1.758 Tagen
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In bereits überfüllte Bahnen und Busse quetschen sich Radfahrer. Fussgänger müssen dann oft draußen bleiben. Wieso keine Gebühr für Räder oder Hunde wie in anderen Verbünden?

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