Antonia Hammer
09.04.2024
Rucksäcke und Ranzen im ÖPNV absetzten
Eigentlich sollte es selbstverständlich sein, dass Rucksäcke abgesetzt oder vor die Brust gedreht werden. Sie benötigen in vollen Bahnen und Bussen viel Platz. Auch für dahinter sitzende Fahrgäste ist es unangenehm, wenn man sich ducken muss oder den Rucksack an den Kopf geschlagen bekommt. In anderen Städten ist dies schon in den Beförderungsbedingungen so geregelt.
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Kommentare (1)
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Falko Görres
Das steht bereits in den Beförderungsbedingungen des VGF (§10 Abs 4), insofern ist die Idee hinfällig.
„Die Fahrgäste haben mitgeführte Sachen so unterzubringen und zu beaufsichtigen, dass die Sicherheit und Ordnung des Betriebes nicht beeinträchtigt und Fahrgäste nicht gefährdet oder belästigt werden können.“