Verleiher von E-Scootern zur Verantwortung ziehen
Man sollte die Verleiher von E-Scootern zur Verantwortung ziehen. Es kann nicht sein, dass Kraftfahrzeuge einfach so auf öffentlichem Raum abgestellt werden und niemand dafür Verantwortung übernimmt. Die Stadt macht sich hier auch einen schmalen Fuß. Man sollte alle falsch abgestellten E-Scooter einsammeln und die Kosten dafür inklusive Strafe den E-Scooter-Verleihern in Rechnung stellen. Bei Leih-Motorrädern oder -Autos wird dies doch auch getan.
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Antwort der Verwaltung
Umsetzung
Das Abstellen von E-Scootern im öffentlichen Raum stellt eine Sondernutzung dar, und die Sondernutzungserlaubnisse beinhalten einen Auflagenkatalog. Ziel ist es, das „wilde Abstellen“ zu verhindern und gefährlichen Situationen vorzubeugen. Es ist ausdrücklich geregelt, wo E-Scooter nicht abgestellt werden dürfen. Einsehbar sind diese und weitere Rahmenbedingungen im Internet auf https://frankfurt.de/themen/sicherheit-und-ordnung/wissensecke/e-scooter.
Der Magistrat tauscht sich regelmäßig mit den Anbietern aus. Es liegt auch in deren Interesse, dass die E-Scooter ordnungsgemäß abgestellt werden. Vor Beginn des Mietvorgangs gibt es bereits Hinweise, wie die E-Scooter abzustellen sind. Dennoch kommt es immer wieder vor, dass Nutzerinnen und Nutzer dem nicht nachkommen. Verkehrsbehindernd abgestellte E-Scooter können den jeweiligen Betreiberfirmen gemeldet werden. Die Kontaktdaten stehen auf den einzelnen E-Scootern, außerdem gibt es auf www.scooter-melder.de eine gemeinsame Plattform der Betreiber. Die Betreiber sind verpflichtet, jederzeit Beschwerden entgegenzunehmen und zu bearbeiten.
Die Sondernutzungsgenehmigung regelt, dass die Scooter ausschließlich so genutzt und abgestellt werden dürfen, dass sie Dritte weder gefährden noch behindern. Der Scooter nimmt die Beendigung nicht an, wenn er an einem falschen Standort abgestellt wird. Die oberste Priorität hat stets die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden.
Der Magistrat hat mit den Anbieterfirmen außerdem vereinbart, dass zunächst im Innenstadtbereich und im Bahnhofsviertel – dort, wo besonders viele Fußgängerinnen und Fußgänger unterwegs sind also – E-Scooter-Parkplätze ausgewiesen werden. Dann gilt, dass im Umkreis von 100 Metern die Fahrt nicht mehr beendet werden kann. Ab dem 1. September 2024 sollen diese Flächen von den Anbietern übernommen sein und dann für die Nutzer verpflichtend gelten. Künftig sollen neu eingerichtete E-Scooter Stellplätze und die sie umgebenden Sperrzonen immer zeitnah nach der Fertigstellung an die Anbieter kommuniziert und von diesen in den Apps hinterlegt werden. Die eingerichteten Abstellflächen können online auf www.mainziel.de eingesehen werden.
Die letzten Unterstützer
Anonymer Nutzer
vor 141 TagenAnonymer Nutzer
vor 171 TagenDie EScooter in Frankfurt sich mittlerweile zu einer echten Landplage entwickelt haben. Fußwege sind oftmals unpassierbar, insbesondere mit Kinderwägen.
Anonymisiert
vor 171 TagenIch unterstütze das, ich habe als Radfahrer schon mehrfach Situationen erlebt, die wirklich gefährlich waren, wenn nachts Roller an unübersichtlichen Stellen quer auf dem Weg lagen.
Kommentare (1)
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Jo Kit
Sehe ich nicht so!