Trinkwasserbrunnen vor DFB-Akademie
Unzählige Menschen pilgern regemäßig zu Fuß oder mit dem Rad die Schwarzwaldstraße hinauf und hinunter, um zum Stadionbad, zum Waldstadion oder in den Stadtwald zu gelangen.
Die Strecke zieht sich, insbesondere in den zunehmend heißen Sommern – Ausnahmen bestätigen die Regel ;-).
Da die Stadt meines Wissens nach ohnehin noch Standorte für Trinkwasserbrunnen sucht, wäre der Bereich vor der DFB-Akademie vielleicht ein guter Platz für eine solche Erfrischungsgelegenheit.
(Foto: Mainova)
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Die letzten Unterstützer
Anonymer Nutzer
vor 83 TagenIch diese Strecke häufig gelaufen bin und es mir in guter Standort für einen Trinkwasserbrunne ist
Anonymisiert
vor 83 TagenWasser!!!!
Anonymer Nutzer
vor 103 Tagenüberall im Stadtgebiet Trinkbrunnen errichtet werden sollten.
Anonymisiert
vor 105 TagenAbsolut notwendig und sinnvoller Standort.
Kommentare (2)
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Barbara Striese
Danke für die ausführlichen Erläuterungen, aber deswegen wäre ein Wasserspender nach wie vor sinnvoll, gibt es ja in einigen Städten bereits
Elisabeth Kannengießer
Die EU-Trinkwasser-Richtlinie, offiziell bekannt als **Richtlinie (EU) 2020/2184 über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch**, legt umfassende Standards für die Qualität und Sicherheit von Trinkwasser fest. Diese Richtlinie wurde überarbeitet, um die vorherige Richtlinie 98/83/EG zu ersetzen und enthält spezifische Bestimmungen, die sich auch auf Trinkwasserbrunnen beziehen. Hier sind die wichtigsten Punkte der Richtlinie in Bezug auf Trinkwasserbrunnen:
1. **Qualitätsanforderungen**:
- Die Richtlinie legt Grenzwerte für mikrobiologische und chemische Parameter fest, die von allen Trinkwasserquellen, einschließlich Trinkwasserbrunnen, eingehalten werden müssen. Diese Parameter umfassen z.B. die Konzentrationen von Schwermetallen, Pestiziden, und mikrobiologischen Kontaminanten wie Escherichia coli.
2. **Überwachung und Kontrolle**:
- Betreiber von Trinkwasserbrunnen müssen regelmäßig das Wasser auf diese Parameter hin untersuchen lassen. Die Häufigkeit und Art der Überwachung wird durch nationale Vorschriften geregelt, die im Einklang mit der EU-Richtlinie stehen müssen.
3. **Risikoabschätzung und -management**:
- Die Richtlinie fordert eine umfassende Risikoabschätzung für Wasserversorgungssysteme, einschließlich Trinkwasserbrunnen. Dies beinhaltet die Identifizierung potenzieller Kontaminationsquellen und die Umsetzung von Maßnahmen zur Minimierung dieser Risiken.
4. **Öffentlicher Zugang und Information**:
- Informationen über die Qualität des Trinkwassers müssen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Dies schließt auch die Qualität des Wassers aus öffentlichen Trinkwasserbrunnen ein. Die Richtlinie betont die Transparenz und die Bereitstellung von leicht zugänglichen Informationen für Verbraucher.
5. **Maßnahmen bei Nichteinhaltung**:
- Bei Überschreitungen der festgelegten Grenzwerte müssen sofort Maßnahmen ergriffen werden, um die Ursache der Kontamination zu identifizieren und zu beheben. Dies kann auch bedeuten, dass der betroffene Brunnen vorübergehend geschlossen wird, bis das Wasser wieder den Standards entspricht.
6. **Förderung der Nutzung von Trinkwasserbrunnen**:
- Die Richtlinie fördert auch die Nutzung von Trinkwasserbrunnen als nachhaltige Quelle für Trinkwasser, insbesondere in öffentlichen Bereichen wie Parks und städtischen Gebieten. Ziel ist es, den Zugang zu sicherem und sauberem Trinkwasser für die Bevölkerung zu verbessern.
Durch diese Bestimmungen soll sichergestellt werden, dass das Trinkwasser aus Brunnen den höchsten Qualitäts- und Sicherheitsstandards entspricht und somit die Gesundheit der Verbraucher geschützt wird. Die Umsetzung der Richtlinie erfolgt durch die Mitgliedstaaten der EU, die entsprechende nationale Vorschriften erlassen und durchsetzen müssen.